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Alternativen zu Alturo

Nachdem nunmehr die Kündigung von Alturo schriftlich in Textform vorliegt, ist es an der Zeit, Alternativen zu erforschen, wie auch Zugschlus das bereits tut (und ankündigt, seine Erfahrungen in gewohnter Weise zu teilen). Das Angebot eines vservers für 24 Monate, davon das erste Jahr kostenlos, das 1&1 den Alturo-Wechslern macht, mag ja noch ganz interessant sein, wenn sich ein vserver anbietet, aber der 1&1-Mietserver für 69,- EUR im Monat ist recht sicher auch beim Erlass der ersten drei Monatsgebühren keine wirklich sinnvolle Alternative für ein 15-EUR-Gerät.

Bleibt also die Umstellung auf einen vserver, die sich jedenfalls dann nicht anbietet, wenn die Maschine auch einmal als Gameserver dienen soll, oder andere seriöse Mietserver-Angebote in vergleichbarer Leistungs- und Preislage, als da wären Netdirekt, Hetzner und Strato, das mit seinem (recht versteckten und nicht beworbenen) Power-Server zumindest in vergleichbaren Bereichen angesiedelt ist. Lustig die Reaktionen auf die Schließung von Alturo: bei Netdirekt wurde das Einstiegsmodell direkt am Folgetag 3 EUR teurer, bei Hetzner tauchen ebenso schnell zwei kleinere Servermodelle (DS 1000 und DS 2000) auf, die den Alturo-Angeboten nachgebildet sind (und deren kleineres jetzt schon wieder vom Markt ist), und Strato wie auch Manitu legen spezielle Wechsler-Angebote optisch im Alturo-Design auf (wie diese Übernahme der Kennfarben wohl wettbewerbsrechtlich zu beurteilen ist?).

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"Letzte Instanz" reloaded

Nachdem sich kurz nach dem ersten CCCS-Treff in der "Letzten Instanz" in Untertürkheim am Bahnhof herausstellte, daß der bisherige Betreiber die Lokalität aufgeben will, erschien guter Rat erst einmal ziemlich teuer; dennoch fand auch das gestrige Treffen in der nunmehr unter neuer Führung befindlichen Lokalität statt. Zwar waren die Anlaufschwierigkeiten unübersehbar (die Speisekarte beschränkte sich im wesentlichen auf Schnitzel-Pommes-Salat, Salat und Wurstsalat ;-)), die Kaffeemaschine noch nicht geliefert, die Chefin bei gutem Betrieb alleine - und auch für die Küche zuständig - und daher mit "gestresst" nur unvollkommen beschrieben, dennoch war das Essen (soweit ich das nach ständigem Probieren von den Tellern meiner Sitznachbarn beurteilen kann) in Ordnung, die Preise akzeptabel und der Service trotz allem bemüht.

Dazu gab es ebenso heiße wie interessante fachübergreifende Diskussionen um die Implikationen des gerade veröffentlichten Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Computerkriminalität und nette Unterhaltung - ein wieder schöner Abend, und ich glaube, hier kann man erst einmal bleiben.

Zur Veröffentlichung fremder E-Mails

Das Landgericht Köln hatte sich vor 14 Tagen mit der im Usenet regelmäßig auftauchenden - und ebenso regelmäßig dann zuvörderst von Ralph Babel mit Verweis auf die Leserbrief-Entscheidung des BGH vom 25.05.1954 (BHGZ 13, 334) beantworteten - Frage nach der Zulässigkeit der Veröffentlichung fremder E-Mails zu beschäftigen und hat in einer wenig überraschenden und nur aufgrund der m. E. bestenfalls verwirrenden Berichterstattung u.a. bei Heise teilweise kontrovers diskutierten Entscheidung (28 O 178/06 vom 06.09.2006), deren Inhalt bei der Kanzlei Dr. Bahr abrufbar ist, die Unzulässigkeit der Veröffentlichung im konkreten Fall bestätigt.

Dem Fall lag zugrunde die Veröffentlichung zweier vertraulicher E-Mails, die - offenbar - ein Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft in deren Angelegnheiten versandte, auf einer Webseite, die sich - mutmaßlich kritisch - mit dieser Aktiengesellschaft beschäftigte. Wie die E-Mails nach dort gelangten, ist unklar, mutmaßlich wurden sie jedoch von einem Rechner entwendet.

Der Absender der E-Mails verlangte unter Berufung auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, die E-Mails nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen, Schadensersatz zu leisten und zur Bestimmung des Schadensersatzanspruches der Höhe nach Auskunft über die Abrufzahlen der entsprechenden Seite zu erteilen. Der beklagte Veröffentlicher hielt dagegen, die E-Mails seien mit dem Absenden aus der Privatsphäre und dem persönlichen Geheimbereich des Absenders in den allgemeinen Bereich gelangt, so dass eine gravierende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht vorliege; darüber hinaus diene die Veröffentlichung dem legitimen Informations- und Schutzinteresse der von dem Handeln der AG und des Klägers betroffenen Nutzer der Webseite.

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Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur besseren Bekämpfung der Computerkriminalität in Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme sowie des Europarat-Übereinkommens über Computerkriminalität beschlossen.

Begrüßenswert ist, daß künftig nicht nur das Verschaffen besonders gesicherter Daten strafbar sein soll, sondern bereits das Verschaffen des Zugangs zu diesen Daten. Die Neufassung des § 202a StGB entspricht dem besonderes Gewicht des Datenschutzes und dürfte auch Beweisschwierigkeiten beseitigen. Gleichfalls zu begrüßen ist die vorgesehene Ausweitung der Vorschriften über Computersabotage auf private Datenverarbeitungsanlage und die auch strafrechtliche Sanktionierung von (d)DOS-Angriffen durch die Neufassung des § 303b StGB, die zugleich eine Qualifikation für besonders schwere Fälle vorsieht.

Ergänzt wird der bestehende strafrechtliche Schutz der Übermittlungswege gegen den Zugriff von Mitarbeitern von Telekommunikations- und Postunternehmen (Post- und Fernmeldegeheimnis, § 206 StGB) und gegen das Belauschen von Telefon- und Briefkommunikation (§§ 201, 202 StGB) nun durch den Schutz elektronisch übertragener Daten, gleichviel, ob drahtgebunden oder drahtlos, auch gegen Dritte, die nicht beruflich Telekommunikationsdienste erbringen.

Bedenken erregt die vorgesehene Kriminalisierung von Vorbereitungshandlungen in § 202c StGB, soweit nicht nur berechtigter Weise das Verschaffen, Verkaufen, Zugänglichmachen usw. von Paßworten und Sicherheitscodes unter Strafe gestellt werden soll, sondern auch der Umgang mit sog. "Hacker-Tools", d.h. "Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat [im Sinne dee §§ 202a, 202b StGB] ist". Ich fürchte, daß es schwierig sein wird, Tools zur Sicherheits- und Netzwerkanalyse sowie zum (automatisierten) Finden von Schwachstellen von "Cracking"programmen oder Exploits - einschließlich sog. "proofs of concept" - sauber zu trennen. Zwar halte ich es durchaus für berechtigt, jedenfalls aber zur Erreichung des Schutzzieles für vertretbar, Software, die gezielt und nur dem Eindringen in fremde Systeme dient, zu kriminalisieren; die Veröffentlichung eines "proof of concept" mag zwar im Sinne von "full disclosure" von mancher Seite für wünschenswert gehalten werden, sie ist aber jedenfalls nicht zwingend. Jedoch steht zu befürchten, daß - soll die Strafnorm insoweit nicht völlig leer laufen - auch "neutrale" Anwendungen erfaßt werden; man denke nur an Software wie "John the Ripper" o.ä., die dem automatisierten Brechen von Paßworten dienen, aber durchaus legitime Anwendungen - nämlich zur Prüfung und Sicherstellung der Paßwortsicherheit! - dienen und auch verwendet werden, von Netzwerkanalysesoftware im weitesten Sinne gar nicht zu reden.

Ich fürchte, so sehr es notwendig und wünschenswert ist, den teilweise eingerissenen Wildwestmanieren Einhalt zu gebieten, so sehr schießt diese Regelung (§ 202c Abs. 1 Nr. 2 RegE) über das Ziel hinaus.

Alturo macht Schluss

Schade, aber wenig überraschend: der Billigverwerter gebrauchter Technik aus dem Hause United Internet, Alturo, streicht die Segel, wie Heise berichtet. Nachdem zunächst keine Mietserver mehr gebucht werden konnten und vor einiger Zeit die komplette Webpräsenz auf FAQ und Kundencenter zusammengestrichen wurde, kommt nun das Aus. Man will allen Kunden "fristgemäß" zum 31.10.2006 kündigen und bereits zum 30.11.2006 das Geschäft beenden.

Einerseits ist das sehr gut nachvollziehbar; zu den Preisen, die Alturo bot, kann man kaum ein seriöses Angebot betreiben, das Geld abwirft (oder auch nur Verluste vermeidet), erst recht nicht, wenn dahinter die zuverlässige Technik von 1&1 und Schlund&Partner steht - auch dann nicht, wenn man abgeschriebene Hardware verwendet und auf Synergieeffekte setzt. Das geht schon damit los, daß ich mir keineswegs sicher bin, das bei dem enormen Run auf die Billigangebote wirklich nur ausgemusterte Hardware verwendet wurde und nicht auch Neugeräte zum Einsatz kamen, um den Bestellungen nachzukommen, und geht mit dem Problem, was man bei Hardwareausfällen macht, weiter - große Rücklagen für den kostenlos zu leistenden Ersatz lassen sich aus 10 oder 15 Euro im Monat wohl kaum bilden. Und auch ohne dies bleiben - anteilig - Strom, Klima, RZ-Infrastruktur, Administration, Techniker, Support (ob die 0900-Nummer die Support-Kosten wirklich gedeckt hat?) und Traffic. Man muß sich nur vorstellen, daß mancher vserver teurer (oder gleich teuer) war wie das Alturo-Mietserver-Angebot, und daß man anderswo zwar vielleicht auch eine Maschine für 15 Euro bekommt, dann in der Regel aber eben nicht die Infrastruktur von UI im Rücken hat oder auch nur solche Features wie wählbare Images, brauchbares Rescue-System oder Backupspace in Festplattengröße (und überhaupt einmal vernünftige Plattengrößen) nutzen kann.

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Freiheit ohne Verantwortung?

Oft hört man davon, wie wichtig Freiheit ist. Und selbstverständlich - wer möchte denn nicht gerne alle Freiheiten haben? Gerne dabei übersehen wird allerdings, daß zur Freiheit auch die Übernahme von Verantwortung gehört. Verantwortung möchte allerdings am liebsten niemand übernehmen, weder für sich (und das, was er sagt, und tut), noch etwa gar für andere und deren Handeln.

So liest sich denn auch die Klage bei netzpolitik.org über die jüngste Entscheidung des Landgerichts Hamburg über die Verantwortung eines Betreibers eines offenen WLAN-Zuganges: wie soll man denn "freie Infrastrukturen" betreiben, wenn man am Ende auch noch verantworten soll, was über diese "freien Infrastrukturen alles getrieben wird? Natürlich ist es schön für den Autor des Beitrags, wenn er frei und kostenlos ein WLAN nutzen kann. Natürlich ist es auch schön, wenn er anderen sein WLAN genauso frei und kostenlos zur Verfügung stellt. Auf der Strecke bleiben bei dieser schönen Welt der freien Infrastruktur - wieder einmal - die Rechte Dritter. Denn natürlich weiß niemand, wer wann über dieses WLAN online war. Und wenn dieser jemand böse Dinge tut, wer will das schon wissen oder dagegen einschreiten müssen? Am Ende gar - Verantwortung tragen? Für die "freie Infrastruktur" und das, was man selbst und andere damit tun? Nein, Freiheit mit Verantwortung - das ist zu viel verlangt!

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WLAN am Zug

Angenehm: in Mannheim ist ein WLAN-Accespoint der T-Com (der aus der Lounge?) auch auf dem Bahnsteig zu empfangen. So läßt sich die Wartezeit angenehm etwas verkürzen.

Mehr Stromspeicher

Inzwischen habe ich eine Lösung für den fehlenden USB-Anschluß an der USV für den Desktop-Rechner: ich habe sie zur Server-USV befördert (der hat noch einen seriellen Port) und ein kleineres und weniger leistungsfähiges Modell mit USB-Anschluss für den Desktop-Rechner besorgt. :-)

Jetzt muß ich mir nur noch überlegen, was ich mit meinem Fehlkauf - den ich sinnigerweise erst nach Ablauf der fernabsatzrechtlichen 2-Wochen-Frist getestet habe :-( - anfange; diese USV ist zwar technisch auch ganz wunderbar und leistungsfähig, hat aber einen gar fies lauten Lüfter eingebaut, der sofort nach dem Einstöpseln anläuft und sie für den Betrieb außerhalb eines Serverraumes (oder meinetwegen auch Schrankes - Hauptsache, man kann die Tür zumachen!) eher wenig geeignet macht. *seufz*

"find -mtime" verstanden

Wenn ich bestimmte Dateien täglich neu generiere, dann habe ich irgendwann keinen Platz mehr dafür. Also möchte ich alte Fassungen dieser Dateien wegräumen - sagen wir, alles was älter als 10 Tage ist. Dafür scheint sich "find $path -mtime 10" anzubieten.

Allerdings funktioniert das nicht so recht; aus irgendwelchen Gründen bleiben nämlich ab und an Dateien übrig, die dann auch nach Monaten noch nicht weggeräumt werden. Nachdem ich vor diesem Phänomen längere Zeit recht ratlos stand, ging heute nach nochmaliger Lektüre der manpage der Knoten auf: der obige Befehl erfaßt nicht Dateien, die älter als 10 Tage sind, sondern solche, die 10 Tage alt sind.

"find $path -mtime +9" tut dann das, was es tun sollte.

Falsche Mailadressen

Falsche Mailadressen sind eine Plage, nicht nur im Usenet - wer nicht kommunizieren möchte, soll es doch bitte einfach lassen, statt zu versuchen, von der Bereitschaft anderer zu profitieren, ohne sich selbst zu beteiligen.

Heute durfte ich an den logischen nächsten Schritt erleben: eine Bitte um Informationen und Erläuterungen zu einem der auf meiner Homepage diskutierten Thema, abgesandt über das Kontaktformular, die ich mich nach bestem Wissen und recht umfangreich noch am selben Tage zu beantworten bemüht habe - nur um festzustellen, daß die angegebene Mailadresse nicht existiert. *grummel*

Once again: Spam gegen Spam

Spam ist ein seit gut 10 Jahren bekanntes Übel, und Spam, der durch Spamfilter rutscht, leider auch nicht so selten, daß er einen Blogeintrag wert wäre. Spam, in dem Spam-Bekämpfung beworben wird, ist allerdings hinreichend selten, dafür aber umso dreister - und wenn die beworbene "Lösung" so (vermutlich unfreiwillig) humoristisch angehaucht ist wie in diesem Fall, dann sollte man diese Verbindung aus Unverschämtheit und unfreiwilliger Komik auch entsprechend würdigen.

Das angepriesene Werk will dem durchschnittlichen Nutzer in drei Schritten nahebringen, wie er Spam vermeiden kann, ja wie Spam geradezu ausgerottet wird, wenn nur jeder diese Schritte befolgt. Kurz gefaßt umfaßt dabei Schritt 1 die Auswahl einer passenden E-Mail-Adresse. In der aus einschlägigen Teleshoppingsendungen und (Tv-)Ratgebern bekannten Sprache erfahren wir auf 53 Seiten, was Spam ist, und daß wir eine E-Mail-Adresse auswählen sollen, die möglichst schwer zu erraten ist; am besten sollen wir dazu mit Papier und Stift in Ruhe unserer Kreativität freien Lauf lassen. Zwar ist richtig, daß damit das Erraten der Mailadresse erschwert oder unmöglich gemacht wird, aber so richtig zielführend mag die Übung dann nicht erscheinen. Garniert wird das (für Fortgeschrittene und Firmen) dann noch mit dem tollen Tip, leicht erratbare Adressen (info@, support@, …) abzuschalten und dort nur einen Autoresponder mit Verweis auf ein Webformular einzurichten (also collateral spam zu produzieren). Daß auch über ein Webformular gespamt werden könnte, scheint dem Autor noch nicht begegnet zu sein (oder es geht über den Horizont des 175-Seiten-Buches hinaus, daß sich gezielt auf E-Mail-Spam beschränken will).

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We do speak German

Dem einen oder der anderen Besucher(in) wird eines der von mir nach der Reinstallation des Servers genannten "Issues" schon aufgefallen sein: dieses Blog sprach englisch, datumsmäßig gesehen. Heute habe ich mich endlich aufgerafft und mal mit meinen rudimentären dementsprechenden Kenntnissen in den Eingeweiden des Systems gewühlt und schon befürchtet, Änderungen ungeahnten Ausmaßes und unbekannter Folgen in den Tiefen der Konfiguration vornehmen zu müssen (Stichwort "LC_TIME"), aber die Lösung war dann viel einfacher: auf dem System standen schlicht außer "C" und "POSIX" keine locales zur Verfügung.

Ein herzhaftes

dpkg-reconfigure locales

hat dem abgeholfen, und einen Restart des Webservers später beherrschen wir nunmehr auch wieder die deutsche Sprache.

Nach diesem Erfolg stand dann auch einem (wie immer problemlosen) Update von s9y auf die aktuelle Release-Version nichts mehr im Wege, und jetzt müßte nur noch jemand die "bloggenswerten Ereignisse" der vergangenen drei Monate hier einfüttern … *seufz*

Jugendarbeit der Neustadter Johanniter

Nachdem unsere 1997 gegründete Jugendgruppe im Laufe der Zeit auseinander gegangen ist und die meisten Kinder und Jugendlichen - jetzt erwachsen geworden - im aktiven Dienst tätig sind, hat sich ein (auch schon nicht mehr so) neuer Kollege nun aufgerafft und einen neuen Start gewagt, beginnend mit einem "Ersthelfer-von-morgen"-Kurs im Rahmen des Ferienprogramms der Stadt Neustadt, zu dem auch der von uns alljährlich betreute Hüttenbau gehört.

Es sieht so aus, als wäre der Kurs ein guter Start gewesen. Hoffen wir, daß es so auch weiterläuft!

Landesvertreterversammlung und Landeswettkampf

Wie ich bereits im vergangenen Jahr an dieser Stelle berichtete, bin ich einer der gewählten Landesvertreter meines Regionalverbandes der Johanniter-Unfall-Hilfe, und in dieser Funktion durfte ich am heutigen Samstag zusammen mit meinem Neustadter Kollegen nach Mainz zur diesjährigen - und damit außerhalb des üblichen 2-Jahres-Rhythmus stattfindenden - Landesvertreterversammlung des Landesverbandes Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar eilen, wo ich den Regionalverband Vorderpfalz-Weinstraße-Wonnegau vertrat (ja, irgendwo bei uns muß ein großer Fan von Fusionen und Bindestrichen sitzen; vielleicht wurde auf meinem Namensschild die Bezeichnung daher auf "Vorderplaz/Weinstraße" verkürzt? *g*).

Dort angekommen gab es vor und nach der (mit knapp 45 Minuten bei gut einer Stunde Fahrtzeit in jeder Richtung sehr kurzen) Versammlung dann die Gelegenheit, neben der Einnahme von Speis und Trank auf dem Veranstaltungsgeländer Mainzer Messe auch den diesjährigen Landeswettkampf in Augenschein zu nehmen. Ein wohlorganisiertes und buntes Treiben, wenn sich auch leider die (wenigen!) teilnehmenden Mannschaften auf dem großzügigen Gelände etwas verloren. Wenn aus 16 Kreis- und Regionalverbänden nur jeweils 6 Mannschaften in den Kategorien A (Sanitäter > 16 Jahre) und S (Rettungssanitäter) teilnehmen, wobei einige Verbände noch mehrere Mannschaften stellen, ist das allerdings kein Wunder …