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Fakten, Fakten, Fakten - BILD Dir Deine Meinung!

Das BILDblog beschäftigt sich seit 2004 mit dem, was bei der BILD-Zeitung als “Journalismus” gilt, und das sieht erwartungsgemäß ungefähr so aus, wie sich die BILD liest.

Oder mit den eigenen Worten des BILDblogs aus einen Anfangszeiten:

Was passiert hier?

Was heute in der “Bild”-Zeitung steht, steht morgen überall. Vielleicht sollte man sich also mal genauer anschauen, was sie schreibt. Die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme.

Seit 2009 sind auch andere Medien Thema des Blogs, sein zentraler Fokus ist aber immer noch die BILD samt ihren Ablegern. Dabei geht das “Watchblog” folgendermaßen vor:

Wir dokumentieren die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme der Medien. Dabei zeigen wir tagesaktuell sachliche Fehler, Sinnentstellendes und bewusst Irreführendes in den Berichterstattungen auf. Wir weisen auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere journalistische Unzulänglichkeiten hin und beschäftigen uns mit dem Selbstverständnis der Medien und ihrer Wechselwirkung untereinander.

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Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen

Nicht selten scheint “der Staat” ein gespaltenes Verhältnis zu schädlichen bzw. selbstschädigenden Verhaltensweisen zu zeigen - so besteuert er Tabakerzeugnisse (nicht zu verwechseln mit Rauchwaren!) und Alkohol und generiert auf diese Weise Einnahmen, versucht aber zugleich, die Jugend (und zunehmend auch die erwachsene Bevölkerung) vor den schädlichen Folgen des Tabak- und des übermäßigen Alkoholkonsums zu bewahren. (Andererseits übt er so natürlich auch eine steuernde Wirkung nicht nur auf das Preisniveau aus.) Ähnlich sieht es im Umgang mit dem Glücksspiel aus: der Staat konzessioniert oder betreibt Spielbanken und/oder Lotterien bzw. verdient an diesen mit, versucht aber andererseits - auch dies zunehmend -, durch entsprechende Regelungen der Spielsucht entgegenzuwirken.

War dies in früheren Zeiten im wesentlichen auf die strafrechtlichen Vorschriften der §§ 284, 285 StGB beschränkt, so benennt der “Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland” mit dem neckischen Kürzel GlüStV bzw. der aktuelle Erste GlüÄndStV die Verhinderung des “Entstehens von Glücksspielsucht und Wettsucht” als das erste seiner gleichrangigen Ziele, gefolgt von dem Ziel, “den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken” und “den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten”. Infolgedessen sehen der Staatsvertrag und die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen nicht nur umfangreiche Aufklärungspflichten (§ 7 GlüÄndStV), sondern auch ein zentrales Sperrsystem zum Schutz der Spieler vor ihrer möglichen Spielsucht vor.

So verlangt bspw. das Bremische Spielhallengesetz (BremSpielhG)

  • eine Ausweis- oder vergleichbare Kontrolle zur Gewährleistung der Volljährigkeit der Spieler vor Gewährung des Zutritts zur Spielhalle (§ 3 BremSpielhG) und

  • die Einführung umfangreicher Maßnahmen zum Spielerschutz (§ 4 BremSpielhG)

und verbietet (§ 6 BremSpielhG) u.a.

  • den Ausschank von alkoholischen Getränken oder das Angebot von Speisen,
  • die Gewährung von Kredit und
  • die Gestattung einer Spielteilnahme Spielsüchtiger.

Nun ist bekanntlich die Schaffung von Regelungen gut, aber deren tatsächliche Umsetzung bleibt entscheidend. Also stellt sich die Frage, inwieweit Spielhallenbetreiber diese zum einen teilweise sehr bürokratischen und zum anderen ihren Geschäftsinteressen zuwiderlaufenden Vorgaben wirklich umsetzen. Dieser Frage ist das Institut für Psychologie und Kognitionsforschung der Universität Bremen mit einer in “Sucht” 2015, 9-18 veröffentlichen Studie nachgegangen. Es wurden im Rahmen des experimentellen Praktikums innerhalb des Psychologie-Studiums Studenten als Testspieler in insgesamt 29 (auswertbaren) Fällen in verschiedenen Spielhallen eingesetzt.

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Der Tanz um das Tanzverbot

Alle Jahre kommt nicht nur - dem Liedgut nach - das Christuskind, sondern auch die Diskussion um und der Protest gegen das Tanzverbot an den stillen Tagen der Karwoche vor Ostern, namentlich am Karfreitag, aber teilweise auch am Karsamstag und Gründonnerstag.

In einer pluralistischen Gesellschaft, so ist zu lesen, seien “stille Feiertage” nicht mehr zeitgemäß. Allgemeine Handlungsfreiheit und negative Religionsfreiheit sowie die Trennung von Kirche und Staat sprächen gegen das Konzept der stillen Feiertage; niemand zwinge gläubige Christen, zu tanzen, aber deswegen müsse es den anderen nicht verboten werden - jedenfalls nicht dort, wo sie nicht unmittelbar eine Andacht stören. Demgegenüber wird die hohe Bedeutung des Osterfestes, der Heiligen Woche, zu der neben dem Ostersonntag eben auch die Kartage gehören, für die christlichen Kirchen betont, die christlich-abendländische Tradition hochgehalten und argumentiert, es sei wohl nicht zuviel verlangt, an einem Tag (oder auch zwei oder drei Tagen) auf das Tanzvergnügen zu verzichten. Momente des stillen Innehaltens, der Besinnung, schadeten gerade in der heutigen Zeit sicherlich nicht. Und wer unbedingt tanzen wolle, der könne dann wohl auch arbeiten gehen.

Tatsächlich klingt die Diskussion oft nicht nur nach Prinzipienreiterei, sondern wirkt sogar einigermaßen skurril, als hätte sich die lust- und menschenfeindliche (und im Zweifel katholische) Kirche wieder einmal gegen freiheitliche Menschen verschworen, um das schöne lange Wochenende zu usurpieren und allen Bürgern den Spaß zu verderben. Dem ist allerdings, historisch gesehen, ganz offensichtlich nicht so - Karfreitag (und Ostermontag) sind nicht “einfach so” arbeitsfreie Tage und gesetzliche Feiertage, sondern sie sind es gerade deswegen, weil das Triduum Sacrum ein kirchliches Hochfest ist. Und weil sich diese Feiertage nur aus dieser - christlichen - Tradition begründen, sind sie auch so ausgestaltet, wie es der Tradition entspricht. Sicherlich kommen die Feiertage allen Menschen zugute: gläubigen Christen, die sie begehen, wie auch solchen, deren Verbindung zur Kirche sich im wesentlichen mit dem Steuereinzug erschöpft, aber auch Menschen anderen Bekenntnisses und solchen, die jede Religion ablehnen. Sicherlich kann man diskutieren, ob gesetzliche Feiertage (nur) an christlichen Hochfesten noch zeitgemäß sind und ab wann - oder in welchem Umfang - auch hohe Festtage anderer Religionen (und Weltanschauungsgemeinschaften) zu berücksichtigen sind. Widersinnig ist es aber, die Beibehaltung der Feiertage zu fordern, sie andererseits aber ihres Sinnes und ihrer Grundlage entkleiden zu wollen - sich (den Pelz) zu waschen und dabei zugleich trocken zu bleiben geht nun einmal nicht, wie schon die Redensart sagt.

Es ist ja nun auch nicht so, dass der kirchenferne Mensch durch die Osterfeiertage nur Nachteile hätte - er mag mit dem Fest nichts anfangen können, aber er gewinnt dennoch zwei freie Tage, umso mehr, als ihn keine kirchlichen und religiösen Pflichten binden. Ist das nicht den Verzicht auf Party und Tanzvergnügen an zwei (oder drei) Tagen wert? Es ist ja nun auch nicht so, als könne man an diesen Tagen nichts anderes tun als gerade zu tanzen oder würde mit einer ins einzelne gehenden Reglementierung des öffentlichen Lebens konfrontiert, wie beispielsweise während des Pessach in Israel. Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul, sagt der Volksmund - ich persönlich würde für einige zusätzliche freie Tage gerne auch größere Einschränkungen auf mich nehmen und auf Fernsehen oder das Internet verzichten: unter dem Strich ist freie Zeit immer noch ein Gewinn.

Interessant auch, dass - nach meiner Wahrnehmung entsprechender öffentlicher Äußerungen, gestützt durch eine längere Recherche bei Google - die Diskussion sich immer nur um das Osterfest und ganz konkret Karfreitag dreht; dabei sind das nicht die einzigen “stillen Tage”. Auch am Totensonntag - in erster Linie ein Gedenktag in den evangelischen Kirchen und damit gleichfalls christlich geprägt - und am Volkstrauertag - ein rein staatlicher Gedenktag - sind in allen Bundesländern Tanzverbote bestimmt, die zumeist in der Nacht zwischen 2 Uhr und 4 Uhr beginnen und bis Mitternacht andauern. Von einem Protest dagegen habe ich noch nichts gehört, obschon die Argumente sich nahezu eins zu eins übertragen ließen; strenggenommen lassen sich Verbote an säkularen Gedenktagen eher schwerer begründen, weil das Argument der Ausübung der Religionsfreiheit fehlt. Ob das wirklich nur daran liegt, dass man am Freitag vor einem langen Wochenende besser Party machen kann als an einem Sonntag, auf den am Montag dann wieder ein Arbeitstag folgt?

Es könnte daher manchmal der böse Verdacht aufkommen, dass es weniger um das Tanzverbot an sich als vielmehr um dessen religiösen Hintergrund geht und weniger Saturday Night Fever als vielmehr das Ausleben von Kirchenfeindlichkeit den Hintergrund des Streites bildet. Und das macht die Diskussion leider keineswegs besser.