Gibt es das Wort "Brunching" überhaupt? Sei es, wie es sei, jedenfalls war ich heute - dankenswertertweise - zum Brunch im Familienkreis eingeladen, habe köstlichen Braten, leckere Frikadellen und Salat in größeren Mengen verspeist, einer flüchtenden Katze hinterhergesehen, dem Nachtisch zugesprochen, mich - Olé! - schüttelnd dem Samba zugewiiiiit und einen göttlichen Wolf im Hundeoutfit bewundert.
Ich buche das mal unter "rundum gelungener Tag" ab.
Dieser Text ist überholt und nicht mehr aktuell. Eine aktuelle Anleitung für die Installation von git for Windows, dem Nachfolger von msysgit, zusammen mit plink aus dem Putty-Paket findet sich auf meinen Webseiten.
Wie ich bereits im Februar beschrieben habe, benutze ich unter Windows msysgit bzw. "Git on Windows". Die GUI-Variante ermöglicht die meisten denkbaren Aktionen in sehr bequemer Weise durchzuführen; sie krankt allerdings - aus meiner Sicht - arg an ihrer Übersetzung, die sämtliche Menüeinträge und damit natürlich auch Fachbegriffe umfaßt und manchmal zu Rätselraten führt, was genau gemeint sein mag. "Zweig" ist ja noch klar, "Zusammenführen" für "Merge" auch, aber das "Version" für "Commit" steht erschließt sich nicht sofort. Und Menüpunkte unterhalb von "Zweig" wie "Erstellen", "Umstellen" oder "Zurücksetzen" sind auch alles andere als klar - "Erstellen" ist ohne Frage "Create", aber "Umstellen"? Gut, man kann vielleicht noch darauf kommen, daß das für "Checkout / Switch" steht … aber bedeutet "Zurücksetzen" jetzt "Reset" oder "Rebase"? Usw. usf. … Da wäre doch eine englische Bedienungsoberfläche eine tolle Sache, da weiß man wenigstens, welche Funktion jeweils gemeint ist, und kann die dann ggf. nachschlagen.
Es scheint leider derzeit noch keine Möglichkeit zur manuellen Auswahl einer Sprache zu geben, auch nicht durch Setzen von Environment-Variablen (zumindest hat Google sich insoweit ausgeschwiegen); es wird automatisch auf die Systemsprache abgehoben. Eine Lösung gibt es dennoch - wenn man dafür sorgt, daß die Programme ihre deutschen Sprachdateien nicht mehr finden, fallen sie auf den englischen Default zurück, und das ist ja genau das, was wir wollen.
Die Sprachdateien liegen in %ProgramFiles%\Git\share\git-gui\lib\msgs bzw. %ProgramFiles%\Git\share\gitk\lib\msgs; dort muß jeweils nur die Datei "de.msg" entfernt - oder umbenannt - werden, und alles wird gut (bzw. in diesem Fall englischsprachig). Nach Updates ist dieser Schritt natürlich erneut erforderlich.
Nach langer, ja viel zu langer Zeit hatte ich heute einmal wieder Gelegenheit, an der Vortragsreihe des CCCS teilzunehmen (zuletzt im Mai vergangen Jahres). Dieses Mal wurde die Programmiersprache Python vorgestellt, und ich muß sagen, ich empfand den Vortrag als etwas länglich und leicht ermüdend - wobei ich einräumen muß, gar nicht genauer angeben zu können, was ich mir denn eigentlich vorgestellt hatte. Die Darstellung der einzelnen Sprachfeatures anhand eines als Präsentation verwendeten PDF-Dokuments - gibt es eigentlich kein vernünftiges Präsentationssystem à la Powerpoint für Linux? - fand ich jedenfalls nur begrenzt faszinierend, zumal ich immer noch nicht so recht weiß, was Python anderen Sprachen - bspw. Perl - voraus hat (gut, es ist möglicherweise leichter verständlich, objektorientiert, und es setzt auf Einrückungen mit semantischer Bedeutung zur Kennzeichnung von Blocks … aber ist das alles?). Interessant war die Darstellung aber letztlich in jedem Fall.
(Und nein, ich war nicht derjenige hinten rechts, der nach kurzer Zeit durch lautstarkes Schnarchen auffiel. )
Im Ermittlungsverfahren werden Zeugen - und Beschuldigte - im Regelfall durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, in erster Linie also durch Polizeibeamte, vernommen (und falls es zu einer Anklage kommt, in der Hauptverhandlung dann durch das Gericht). Das ist sinnvoll und effizient; nicht nur, daß zumindest Beamte der Kriminalpolizei das Vernehmen gelernt haben (sollten), was sie von Staatsanwälten unterscheidet, es ist auch eine simple Frage der Ressourcen. Würde der Staatsanwalt jeden Zeugen selbst vernehmen, bedürfte es einer Vervielfachung der personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften. Es mag möglich sein, je nach Schwerpunkt der Tätigkeit und deren Umfang, 20, 120 oder mehr Verfahren pro Monat irgendwie abzuschließen, es ist aber sicherlich nicht möglich, zusätzlich in jedem dieser Verfahren einen, zehn oder hundert Zeugen zu vernehmen.
Allerdings sind Zeugen nicht verpflichtet, auf Vorladung vor der Polizei zu erscheinen und dort auszusagen (Beschuldigte auch nicht, aber da diese ohnehin ein Schweigerecht haben, ist das in diesem Fall weniger relevant). De lege lata kann das Erscheinen zu einer polizeilichen Vernehmung daher nicht erzwungen werden, auch wenn de lege ferenda entsprechende Änderungsvorschläge mehrfach aufgebracht wurden und auch derzeit wieder im Gespräch sind (meistens in der Weise, daß auf staatsanwaltschaftliche Weisung hin der Zeuge auch vor der Polizei zu erscheinen hat). Im Unterschied dazu sind Zeugen verpflichtet, auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Ladung hin zu erscheinen und auszusagen (natürlich auch hier nur wie dann auch in der Hauptverhandlung, soweit ihnen keine Zeuginis- oder Aussageverweigerungsrechte zukommen). Diese Pflicht kann durch Vorführung, Ordnungsgeld und Ordnungshaft ("Beugehaft") durchgesetzt werden. Für die seltenen Fälle, in denen Zeugen sich weigern, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder dort keine Angaben machen, hat es sich daher eingebürgert, diese Zeugen sodann zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung zu laden, wenn es auf ihre Angaben ankommt. Und nachdem es der Staatsanwaltschaft oft schon an den personellen und sachlichen Ressourcen für solche Vernehmungen mangelt (geeignete Räume, zeitnahes Schreiben von Tonbandvernehmungen oder - noch besser - Aufnahme der Vernehmung direkt zu Protokoll durch eine Schreibkraft), in den meisten Ermittlungsverfahren der polizeiliche Sachbearbeiter besser "im Fall drin ist" (schon weil er weniger Verfahren gleichzeitig zu bearbeiten hat) und vielleicht auch geübter im Vernehmen ist, finden solche staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen nicht selten bei der und häufig dann auch durch die Polizei statt, zwar in Anwesenheit des sachbearbeitenden Staatsanwalts, aber im wesentlichen sonst nicht anders als eine polizeiliche Vernehmung auch verlaufen wäre.
"Staatsanwaltschaftliche Vernehmung nur durch den Staatsanwalt" vollständig lesen
Meine Mailserver erwarten, daß derjenige, der eine E-Mail einliefern möchte, sich ordnungsgemäß "vorstellt" (also ein einigermaßen korrektes HELO bzw. EHLO überträgt, namentlich nicht den - respektive einen der - Namen meiner eigenen Maschinen und auch keine bloße IP-Adresse). Normalerweise fängt dieser vergleichsweise "weiche" Filter nicht viel Spam weg (und "härter" filtern, bspw. überprüfen, ob die Vorwärts-Rückwarts-Auflösung stimmt o.ä., möchte ich darauf nicht).
In den letzten Tagen hat sich allerdings namentlich eine Maschine aus Venezuela geradezu rührend bemüht, trotzdem E-Mail loszuwerden:
root@host:~# zgrep -c wonderl.com /var/log/exim/mainlog.*
/var/log/exim/mainlog.01:32569
/var/log/exim/mainlog.02.gz:133069
/var/log/exim/mainlog.03.gz:164318
/var/log/exim/mainlog.04.gz:161655
/var/log/exim/mainlog.05.gz:142325
Das sind gestern rund 32.500 Versuche, und die vier Tage zuvor, mithin über Ostern, jeweils deutlich über 100.000. Ich würde ja gerne wissen, ob das immer dieselbe E-Mail sein sollte (nachdem die Versuche in der Regel maximal im Sekundenabstand liegen, liegt das allerdings eher fern), oder ob mir da massiv Spam erspart geblieben ist … Jedenfalls eine durchaus bemerkenswerte Penetranz, die dort an den Tag gelegt wurde.
Wenn man nach der Berichterstattung in der Presse geht, scheinen derzeit Hochstapler, die sich als Arzt ausgeben und dann auch als solcher praktizieren, Hochkonjunktur zu haben. Nach dem Fall des angeblichen "Dr. Sascha St.", der in München, Horb und im Rems-Murr-Kreis als Anästhesist und Notarzt tätig war und angeblich zumindest bei einem Notfalleinsatz - einer Reanimation - durch Ratlosigkeit auffiel, soll es nun einen weiteren Fall eines Betriebsmediziners geben, der gleichfalls auch ohne ärztliche Approbation u.a. in Ulm seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Bemerkenswert finde ich daran - insbesondere im Fall des "falschen Notarztes", daß die völlig fehlenden ärztlichen Kenntnisse offenbar über längere Zeit nicht aufgefallen sind - obwohl das natürlich gerade im Bereich der Notfallmedizin bei Vorhandensein einer medizinischen Ausbildung im weiteren Sinne lange Zeit gutgehen kann …
‘Fürchtet euch nicht! Ich weiß, ihr sucht Jesus, den Gekreuzigten.
Er ist nicht hier; denn er ist auferstanden, wie er gesagt hat.
Kommt her und seht euch die Stelle an, wo er lag.’
Mt 28,5-6
Allen Lesern wünsche ich frohe, gesegnete Ostertage - und vielleicht ein bißchen Sonnenschein …