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Besonders schwerer Raub

Das Strafgesetzbuch kennt neben dem Raub (§ 249 StGB) und den beiden verwandten Delikten "räuberische Erpressung" (§§ 253 Abs. 1, 255 StGB) und "räuberischer Diebstahl" (§ 242 Abs. , 252 StGB) auch noch Qualifikationen, nämlich den "Schweren Raub" (§ 250 StGB) und den "Raub mit Todesfolge" (§ 251 StGB), die gleichermaßen auch auf die verwandten Delikte anwendbar sind.

Dabei enthält § 250 StGB genau genommen zwei verschiedene Qualifikationstatbestände, jeweils mit mehreren Modalitäten. Abs. 1 der Norm befasst sich mit erschwerenden Gesichtspunkten, die zu einer Erhöhung der Mindeststrafe dieses Verbrechenstatbestands von einem auf drei Jahre führen; Abs. 2 erhöht die Strafdrohung dann nochmal auf eine Mindeststrafe von fünf Jahren (und führt damit, wenn keine Milderungsgründe ersichtlich sind, quasi automatisch zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Landgerichts), und Abs. 3 regelt minderschwere Fälle.

Aufgrund dieser schon im Strafmaß doch deutlich unterschiedlichen Qualifikationstatbestände hat der BGH mit Beschluss vom 03.09.2009 - 3 StR 297/09 - (noch einmal, vgl. BGH NStZ-RR 2003, 328 und die Entscheidung vom 07.03.2006 - 3 StR 52/06 -, teilweise abgedruckt in NStZ-RR 2007, 74) ausgesprochen, dass in diesem Fall in der Urteilsformel zwischen dem schweren Raub nach § 250 Abs. 1 StGB und dem besonders schweren Raub nach § 250 Abs. 2 StGB zu unterscheiden ist, damit der erhöhte Unrechtsgehalt schon im Tenor zum Ausdruck kommt.

Das gleiche dürfte dann auch für die Abfassung des Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft gelten.

Eine schöne Feier

Wenn die gestrige Anreise sich auch etwas … klebrig gestaltete, so hat der weitere Verlauf des Tages dafür doch entschädigt.

Nachdem wir nach leichten Schwierigkeiten (Merke: Im Zweifelsfall genügt es, die Karte um 180° zu drehen!) den Ort des Geschehens gefunden und die Geschenke abgenudelt übergeben hatten, wurde kurz danach bereits das Faß angestochen und das Buffet eröffnet, auf dem sich allerlei kalte und warme Köstlichkeiten stapelten. Nachdem sich die meisten lange nicht mehr gesehen hatten, gab es auch viel zu erzählen, und die Tatsache, daß an unserem Tisch irgendwie immer die angebrochenen Spirituosenflaschen gelandet sind, die wir natürlich nicht mit Resten (oder halbvoll, oder …) zurücklassen wollten, führte auch nicht zu einer Verringerung des Kommunikationsbedarfs. ;-) Als wir uns deutlich nach Mitternacht auf den Weg ins Hotel machten, war es dementsprechend zwar einerseits spät, andererseits aber auch viel zu früh.

Nach einer durch die Zeitumstellung besonders kurzen Nacht sind wir dann heute am Mittag ausgecheckt, haben - motiviert durch die gestern von mir scharfäugig erspähten typischen Transportbehältnisse - das Vorhandensein eines Starbucks am Kölner Hauptbahnhof festgestellt und diesen dann schließlich auch am anderen Ende des Gebäudes gefunden, um dann einen der letzten freien Plätze draußen mehr oder weniger vor dem Dom zu ergattern (drinnen war an freie Plätze nicht zu denken, und die Warteschlange schlängelte sich schon ziemlich weit durch den Raum). Nachdem sich ein erneuter Abstecher zum Geburtstagskind aufgrund der Entfernung und des gleichfalls früh geplanten Aufbruchs der übrigen Gäste nicht mehr so recht lohnte, haben wir dann direkt um 12.55 Uhr den ICE zurück ‘gen Heimat geentert.

Diese Fahrt verlief dann doch deutlich angenehmer als die Hinfahrt, nämlich genau so, wie ich mir das eigentlich vorgestellt hatte: Großraumwagen, Ruhe, bequeme Sitze, Service am Platz, und für den Laptop sogar ein (funktionierendes!) WLAN. :-) Allerdings haben wir die Reise schon mit 10 Minuten Abfahrts-Verspätung begonnen (obwohl das Kuppeln in Köln offenbar geklappt hatte), und diese Verspätung wuchs auch stetig; die Hoffnung, sie aufholen zu können, verpuffte dann dank langer Wartezeit in der Anfahrt auf Frankfurt/M. Flughafen Fernbahnhof, und eine Baustelle gab uns dann den Rest: 25 Minuten Verspätung in Mannheim, wo wir hätten umsteigen müssen. So landeten wir dann doch im nächsten durchgehenden Zug, den wir auch direkt eine Stunde später, um 13.55 Uhr, in Köln hätten nehmen können. Der hatte allerdings auch - baustellenbedingt - rund 15 Minuten Verspätung.

Dadurch ließen wir uns aber nicht verdrießen. Immerhin hatte ich so die Gelegenheit, das "Fahrgastrechte-Formular" der Bahn kennenzulernen (Ankunftsverspätung von über 60 Minuten). Wow. Selbst im öffentlichen Dienst tätig bin ich ja einiges an Bürokratie gewohnt, aber dieses Formular (knapp zwei DIN-A4-Seiten lang, plus kleingedruckte Erläuterung auf der Rückseite) schlägt alles. Und das alles nur - einschließlich des Aufwands am Service-Point für die Aushändigung und Vorbereitung des Formulars - um mitzuteilen, was die Bahn schon weiß (die Verspätungen) bzw. aus der beigelegten Fahrkarte mit den Entwertungsstempeln ersehen kann (welcher Zug genutzt wurde). Ich bin ja mal gespannt, was dabei am Ende herauskommt. ;-)

First Class bei der DB

Wie ich schon erwähnte, kann ich bis zum Ende des Monats meine vorhandene BahnCard (2. Klasse) auch zum ermäßigten Erwerb von Fahrkarten der 1. Klasse verwenden, und dieser Versuchung bin ich - natürlich - erneut erlegen, als sich die Frage stellte, wie wir wohl am besten an diesem Wochenende ins Rheinland kommen, um dort der Vollendung eines Lebensjahres beizuwohnen. Ich freute mich schon darauf, diesmal sogar über eine längere Strecke die entsprechenden Annehmlichkeiten in einem ICE zu nutzen, gemütlich und (meistens) in Ruhe zu sitzen und vielleicht das eine oder andere Stündchen zur weiteren Vervollständigung dieses Blogs nutzen zu können.

Leider muß man sagen: zu früh gefreut. Daß wir mit unser Reservierung nicht im Großraumwagen gelandet sind, sondern im Abteil, kann man der Bahn nicht vorwerfen. Auch die an Jahren bereits fortgeschrittene Dame, die sich einfach auf einen der reservierten Plätze gesetzt hatte, weil sie "nicht rückwärts fahren" kann, mit der Folge, daß wir nicht nebeneinander sitzen konnten, ist nur bedingt ein Problem der Bahn (und daß ich zunächst selbst mit dem Rücken gegen die Fahrtrichtung saß, obschon ich weiß, daß ich das nicht gut vertrage, erst recht nicht, wenn ich dabei am Bildschirm arbeite, habe ich nur mir alleine zuzuschreiben). Aber als ob das nicht genügen würde, um mir die Freude an der "erstklassigen" Fahrt zu nehmen, war das gesamte Abteil offenbar durch Vornutzer "geflutet" worden: der Tisch auf Ober- und Unterseite klebrig von Limonaden (der Farbe nach) und Bier (dem Geruch nach), der Fußboden so getränkt, daß das Anheben der Schuhe nur gegen klebrigen Widerstand möglich ist, und über den Zustand der Sitze habe ich lieber nicht nachgedacht - wichtiger war, vor jedem Griff und jeder Bewegung darauf zu achten, wo man sich möglicherweise hineinsetzt. :-| Und das, so denke ich, kann man der Bahn durchaus vorwerfen, denn die Sauberkeit ihres Wagenparks halte ich für ihre Sache.

Sexueller Missbrauch durch Reden

In Abwandlung eines geflügelten Wortes mag man sagen: "Angesichts von Reden über Schweinkram ist Schweigen Gold" - das gilt zumindest dann, wenn es sich bei den auf diese Weise angequatschten um Kinder handelt, wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Dresden in der Revisionsinstanz zu entscheiden hatte.

Der Angeklagte war in erster Instanz wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt hatte. Die Kleine Strafkammer des Landgerichts hatte in der Berufung das Urteil auf 6 Monate Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung wiederum zur Bewährung ausgesetzt wurde, abgemildert. Bei der Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs blieb es jedoch - dabei hatte (das jedenfalls stand alleinig zur Aburteilung an) der Angeklagte "nur" geredet.

Über folgenden Sachverhalt hatte des OLG Dresden (mit Beschluss vom 13.08.2009 - 2 Ss 352/09 -) entsprechend der Feststellungen in der letzten Tatsacheninstanz zu urteilen:

Den Feststellungen des LG zufolge fuhren die damals beide 11 Jahre alten Kinder T und C  am Nachmittag des 12. 1. 2006 mit einem Linienbus von der Schule nach Hause. Im selben Bus befand sich der Angeklagte.

"Im Bus war ausreichend Platz. Dennoch stellte sich der Angekl. mit seiner Vorderseite so dicht neben T, dass diese sich äußerst unangenehm bedrängt fühlte. Der Angekl. stand etwa 10 Minuten lang trotz ausreichend vorhandenen Platzes so dicht gedrängt bei dem Mädchen, bis er ebenso wie T und C an der Haltestelle Ch.-Straße aus dem Bus ausstieg. Der Angekl. verließ den Bus als erster, ging dann aber so langsam, damit er, wie von ihm beabsichtigt, nach wenigen Schritten von den beiden Mädchen eingeholt wurde. Als sich T neben dem Angekl. und neben ihr wiederum C befand, wandte sich der Angekl. an T und fragte diese leise, aber für sie deutlich wahrnehmbar entweder: "Hast Du meinen Schwanz gesehen"? oder "Hast Du meinen Schwanz gespürt?" Nachdem die völlig verblüffte T dies ängstlich verneint hatte, sagte der Angekl. zu ihr ebenfalls leise: "Ich hatte ihn doch extra draußen", was T wiederum deutlich wahrgenommen hat. Die die Begrifflichkeiten zwar kennende, aber in sexueller Hinsicht völlig unerfahrene T war dadurch sehr verstört und ging mit ihrer Freundin C schnell davon. Im Weggehen äußerte der Angekl. noch in Richtung der beiden Mädchen: "Du hast bestimmt eine schöne Muschi". T, die geschockt war und nur schnell weg wollte, nahm zwar wahr, dass der Angekl. noch einmal etwas gesagt hatte und ging davon aus, dass es sich um etwas "Sexuelles" handelte, verstand den Wortlaut aber nicht mehr. Ihre Freundin C verstand dies aber deutlich.

Dem Angekl. war von Anfang an bewusst, dass T und C noch nicht 14 Jahre alt und damit Kinder waren. Er handelte in sexueller Motivation."

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Der Frühling ist da!

Jedenfalls fast - tagsüber war es heute schon so angenehm warm und sonnig, das man nicht nur jedes Staubkörnchen sieht (und zumindest in meinem Büro sind Staubkörnchen eher das geringste Problem), sondern man auch auf die warme Winterjacke verzichten kann und die ersten Überlegungen aufkamen, demnächst mal wieder die Balkonmöbel hervorzuholen.

Abends bekam die Frühlingseuphorie dann allerdings doch wieder einen kleinen Dämpfer - denn sobald die Sonne untergegangen ist, wird es doch schon wieder einigermaßen kalt. (Vielleicht sollte ich einfach früher heimgehen?) Aber jedenfalls schneit es nicht mehr! Das ist ein Wert an sich. :-)

Mein Blog ist (nicht mehr) langsam

Langsame MySQL-Abfragen aus dem letzten Monat; das vergangene Jahr sieht exakt genauso aus.

Seit Jahren - und nicht nur im übertragenen Sinne, sondern tatsächlich seit ungefähr 2005 - verwundert und stört es mich, daß insbesondere die Startseite dieses meines Blogs hier sehr langsam lädt; "langsam" im Sinne von "der Aufruf dauert oft mehrere Sekunden". Ich habe abwechselnd das teilweise tabellenbasierte Layout, teilweise die Datenbankabfragen verantwortlich gemacht, bin aber nie so recht zu einer Lösung gelangt, obwohl ich schonmal die Vermutung hatte, daß möglicherweise die Tabellenstruktur von Serendipity - dem besten Blog der Welt - etwas durcheinandergeraten ist oder irgendwo noch ein Index fehlt. Solche und ähnliche Probleme tauchten vor Jahren schon einmal auf; entweder fehlte da etwas in einer uralten Version, oder ich habe mal einen Fehler bei der Installation gemacht; und da ich das Blog seitdem immer durch Neuinstallation gefolgt von einem Ersetzen der Datenbank durch die Sicherungskopie der alten Datenbank umziehe, bleiben solche Fehler einfach erhalten.

Wie ich dieser Tage beim Durchgehen alter Newsgroupbeiträge feststellte, habe ich das Thema Ende 2006 (!) schon einmal in szaf.* angesprochen, den Tip erhalten, doch einfach mal im MySQL-Daemon das Logging von "slow queries" zu aktivieren. Schon im Februar vergangenen Jahres habe ich diesen Rat dann auch umgesetzt und erfahren, daß ich mir dann diese Queries einfach mal angucken und dann mittels EXPLAIN näher untersuchen soll. Aber dann kamen andere Aufgaben dazwischen, ich hatte - wie üblich - nicht ausreichend Zeit, und das Thema geriet schon wieder in Vergessenheit.

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Trostpflaster von der Bahn

Schreiben der DB Fernverkehr AG
Schreiben der DB Fernverkehr AG

Post von der DB Fernverkehr AG!

Man teilt mir mit, dass man "sich entschuldige" für die Betriebsstörungen des letzten Winters (war es nicht mal so, daß man um Entschuldigung bat?), erläutert Ursachen und Hintergründe und ergriffene Abhilfemaßnahmen und schreibt 1.500 bahn.bonus-Punkte als Wiedergutmachung gut, wobei das Anschreiben vermuten läßt, daß alle bahn.comfort-Kunden - jedenfalls in den räumlichen Bereichen, die besonders von den Betriebsstörungen betroffen waren - mit entsprechenden Anschreiben beglückt wurden, denn im vergangenen halben Jahr bin ich selbst sicherlich nicht einmal ein halbes Dutzend Male mit der Bahn gefahren. Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren habe, erhalten Kunden mit BahnCard 100 bei denselben Rahmenbedingungen übrigens direkt 2.500 bahn.bonus-Punkte gutgeschrieben.

In jedem Fall eine nette Geste der Bahn. - Dankeschön!

Kunstpause beendet

Letzten Juli schrieb ich von einer - in erster Linie aus Zeitmangel geborenen - Kunstpause in diesem Blog, die sich dann dann leider auch verlängerte. Nicht nur bis in den August, sondern leider bis weit ins Jahr 2010 hinein.

Ich bin allerdings zuversichtlich, in Zukunft wieder einigermaßen regelmäßig hier schreiben zu können, wenn auch vielleicht nicht täglich; ich halte es ohnehin für vorzugswürdig, eine niedrige Frequenz über längere Zeit einzuhalten als einige Wochen oder Monate sehr intensiv zu bloggen und dann wieder - noch länger - gar nicht. Jedenfalls habe ich es - unabhängig davon - mittlerweile auch geschafft, eine Vielzahl angedachter oder im Entwurf steckengebliebener Beiträge zu vollenden, so daß dieses Blog zumindest seit dem Jahreswechsel 2009/2010 wieder weitgehend lückenlos gefüllt sein sollte. Um allerdings nicht etliche Dutzend Beiträge auf einmal in die Welt zu blasen, werde ich sie sukzessive, zusammen mit aktuellen Beiträgen, hier einstellen.

Ob (und wenn ja, wann!) ich dazu kommen werde, auch noch die Entwürfe und Artikel aus dem zweiten Halbjahr 2009 nachzuschieben, möchte ich vorerst einmal dahingestellt sein lassen …

Anyway: Hier geht es jetzt jedenfalls wieder weiter, hoffentlich ohne neue Pausen im neuen Jahr 2010!

Nachtrag: Im März wurden die Beiträge aus dem Januar 2010 nachgeführt. Diese können hier gesammelt angeschaut werden.

Nachtrag: Im April wurden dann die Beiträge aus dem Februar 2010 nachgeführt. Diese können hier gesammelt angeschaut werden.

"Firefly" ist angekommen

Eigentlich bin ich mit Rechnern ja gut versorgt, aber in den letzten Wochen reifte in mir dennoch der Entschluß, noch einmal Zuwachs für den Rechnerzoo zu beschaffen - ein Netbook sollte es sein, für alle die Fälle, in denen ich meinen treuen Laptop (mit dem ich sehr zufrieden bin) nicht mitschleppen will, bspw. für Vorträge oder Präsentationen, für Besprechungen, in denen man die Unterlagen in elektronischer Form mitführen möchte, und vielleicht auch ab und an einmal unterwegs, wenn sich das bewährt. Die Akku-Laufzeit sollte nicht zu gering sein, ansonsten brauchte ich erst etwas Zeit, um meine Wünsche formulieren zu können.

Die Auswahl erwies sich als sehr groß, Umfragen und die Bitte um Beratung im vertrauten Kreise förderten alle möglichen Varianten zutage: Asus, Dell Latitude, Samsung, HP … Am vergangenen Wochenende klangen dann sowohl der Rechner von Samsung (gute Testberichte) als auch der kleine Dell Latitude ganz verlockend, zumal es letzteren auch mit Ubuntu Linux und farbigem Cover geben sollte. Vielleicht könnte das mein erster Linux-Rechner werden? Doch mit dem Webkonfigurator von Dell wurde ich nicht warm; nicht nur war der Preis recht knackig, auch wollte man mir immer nur ein schwarzes Modell verkaufen, und ich hatte mich doch inzwischen darauf festgelegt, daß es rot sein sollte, das Objekt der Begierde. Daher habe ich mich kurzentschlossen umentschieden und bin bei der Aufgabe meiner Bestellung der Fa. Lenove treu geblieben.

Heute konnte ich dann Firefly aus dem Gewahrsam der Post befreien, auspacken und kurz testen - bisher gefällt mir die Neuerwerbung sehr gut. Jetzt fehlt nur noch etwas Zeit und Ruhe, um alles nach meinem Geschmack einzurichten …

nagstamon, der Nagios-Status-Monitor

OK
Viele werden Nagios, das Monitoringsystem, kennen, manche werden es auch nutzen. Für die letzteren mag nagstamon eine hilfreiche Ergänzung darstellen: ein kleines Icon im Systray oder als "schwebende" Statusleiste auf dem Desktop, das entweder in knallgrün "OK" verkündet oder einen Warnton von sich gibt und die Farbe nach gelb, rot oder schwarz wechselt, wenn Systeme ausgefallen sind. Im letzteren Fall läßt sich durch Deuten mit dem Mauszeiger ein Panel ausklappen, auf dem die Nagios-Warnungen dargestellt werden und weitere Informationen abrufbar sind. So hat man den Status seiner Systeme immer übersichtlich dargestellt und im Falle eines Falles alle notwendigen Informationen zur Hand.

CRITICAL
Ein ausgefallener Webserver.
nagstamon kann mehrere Nagios-Server abrufen und erhält seine Informationen durch regelmäßiges Polling (Standard: minütlich) der status.cgi-Seite der jeweiligen Nagios-Installation.

Wem nagstamon nicht zusagt, dem gefällt stattdessen vielleicht ein vergleichbares Firefox-Plugin, das ähnliche Arbeit leistet.

Die meiste Arbeit macht man sich selbst

Dieser Tage stellte ich fest, daß mein Heimserver die letzten Wochen sein Backup nicht per FTP auf die Sicherungsplatte schieben konnte. Nachdem ich am Freitagabend mal wieder in den früher heimischen Gefilden weilte, wollte ich das Problem schnell mal beheben. Allerdings scheiterte der Einstieg in die Problembehebung schon daran, daß mein Laptop zwar das WLAN fand, aber keine IP-Adresse zugeteilt bekam. Das Problem gibt es manchmal, also habe ich halt den Desktoprechner hochgefahren, um von da aus mal auf die Servermaschine zu gucken. Der kam allerdings auch nicht richtig hoch, sondern brauchte sehr lange für den Boot … was daran lag, daß er auch keine IP-Adresse bekam. :-(

Also habe ich mal den Monitor "am Gerät" angeknipst und festgestellt, daß der Server korrekt lief, aber keinerlei DCHP-Einträge im Log sind. Offenbar ist also das Problem mit der Netzwerkverkabelung viel schlimmer als befürchtet: nicht nur, daß der Server selbst keine funktionsfähige Netzwerkverbindung mehr hat (seit dem letzten Ausfall ist er durch lose durch die Räume verlegtes Kabel angebunden), sondern jetzt sind offenbar auch die anderen Kabel angeknackst. :-(

Eine gute halbe Stunde und mehr später bin ich ratlos: egal welche provisorische Verkabelungen ich durch die Gegend ziehe, es wird nicht besser - DHCP-Verkehr kommt einfach nicht am Server an, das Logfile bleibt leer. Dabei hatte ich den DHCP-Server sogar restartet. Auch ein erneuter Restart ändert nichts, produziert noch nicht einmal Logeinträge. Was an und für sich ja komisch ist. Und irgendwie läuft auch kein DHCP-Server. Genau genommen finde ich auch gar keinen DHCP-Server …

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Spielenachmittag

Dieses Wochenende hat endlich geklappt (was nicht mein Verdienst war): bei uns hat sich eine sogar gar nicht so kleine Runde zu einem Spielenachmittag zusammengefunden. Nachdem gestern abend schon eine Runde Galaxy Trucker zu zweit gespielt wurde, war heute vormittag dann zum ersten Mal eine Partie Dominion dran, gleichfalls zu zweit. Richtig rund ging es dann aber erst am späteren Nachmittag, als wir mit bis zu sechs Spielern - gut, nicht alle gleichzeitig aktiv ;-) - Space Alert gespielt haben. Eine tolle Sache, und ich glaube, ich habe meine Sache als Kommunikationsdingsda gar nicht so schlecht gemacht. :-)

Jedenfalls haben wir am Ende eines langen Nachmittages direkt für den April eine Fortsetzung verabredet. So soll das sein!

Schnupper-BahnCard First

Die DB ist fies. Schickt sie mir doch einfach eine für den Monat März gültige "Schnupper-BahnCard First" zu, mit der ich meine BahnCard 50 (2. Klasse) auch für eine 50%ige Ermäßigung für Fahrscheine der 1. Klasse verwenden kann. Und, zertifiziertes Luxusszaf das ich bin, kann ich da natürlich nicht "nein" zu sagen, und bin heute dann in der 1. Klasse des altbekannten IC in die alte Heimat zurückgefahren. *seufz*

Aber schön war’s schon …

Wiederherstellung der zeitlichen Orientierung

Vor etwas mehr als einem Monat berichtete ich, daß meine treue Armbanduhr - der ich gerade das ich-weiß-nicht-wievielte neue Armband spendiert hatte - sich entschieden hatte, treulos den Dienst zu quittieren.

Schon aus Zeitmangel hatte ich mich entschieden, sie - für nicht wenig Geld - instandsetzen zu lassen. Heute kann ich froh mitteilen, daß sie (generalüberholt) wieder zurück ist. In Zukunft habe ich also wieder eine Entschuldigung weniger, um zu spät zu kommen. ;-)

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die Vorschriften über die sog. Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten grundgesetzwidrig und damit nichtig sind.

So schockierend wie das zunächst klingt ergibt eine kurze Durchsicht der Urteilsgründe (ich hoffe, später noch mehr Zeit zu einer ausführlicheren Auseinandersetzung damit zu finden) jedoch ein etwas differenzierteres Bild; auch die Pressemitteilung des Gerichts ist sicherlich mit Bedacht "Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß" betitelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst festgestellt, daß eine Vorratsdatenspeicherung in der bisher gesetzlich geregelten Art und Weise trotz aller dagegen vorgebrachten Argumente im Grundsatz verfassungsgemäß ist, soweit der Zugriff auf diese Daten nur zur Verfolgung gravierender Straftaten bzw. zur Abwehr entsprechend gravierender und hinreichend konkret gewordener Gefahren erfolgen darf; die nunmehr umrissenen Grenzen entsprechen im wesentlichen dem Inhalt der einstweiligen Anordnungen des Gerichts. Darüber hinaus fordert das Bundesverfassungsgericht bereits im Gesetz ausreichende Vorgaben zur Sicherstellung eines hohen Standards bei der Datensicherheit; daneben stehen weitere Erwägungen zur Frage der verdeckten Erhebung der Verkehrsdaten und zu erweiterten Benachrichtigungspflichten. Schließlich erteilt das Bundesverfassungsgericht der Behauptung eine Absage, daß die Finanzierung der notwendigen Umsetzungsmaßnahmen durch die Verpflichteten, also die Anbieter, selbst nicht der Verfassung entspreche.

Insgesamt also eine wohlabgewogene Entscheidung, die man nicht in allen Punkten teilen muß, aber mit der man leben kann. Unverständlich aber die mit der denkbar knappsten Mehrheit getroffene Entscheidung des Senats, die verfassungswidrigen Vorschriften über die konkrete Umsetzung für nichtig zu erklären, ohne dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, binnen einer kurzen Frist nach den Vorgaben des BVerfG nachzubessern. Diese Entscheidung ist nicht nur wegen der gravierenden Folgen für die Möglichkeit zur Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten - von der Gefahrenabwehr will ich nicht zuletzt aufgrund mangelnder Kenntnis des Bereichs gar nicht sprechen -, sondern auch deshalb umso schwerer nachvollziehbar, weil das BVerfG sich in gewisser Weise in Widerspruch zu seinen eigenen einstweiligen Anordnungen setzt. Nachdem es festgestellt hat, daß die Regelungen im wesentlichen verfassungskonform sind, hätten m.E. genau die auch in den einstweiligen Anordnungen genannten Gründen dafür gesprochen, die bisherigen Regelungen im dort genannten Umfang bis auf weiteres in Kraft zu belassen, wie auch die Sondervoten betonen.

Nun ist also die Bundesregierung gefordert, sehr zeitnah eine Neuregelung entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. Es steht dringend zu hoffen, dass allerspätestens bis zum Jahresende eine solche Neuregelung in Kraft tritt.

Zu bedauern sind die Provider, die erst unter erheblichem Aufwand (und Kosten!) eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen mussten, diese jetzt - wieder mit erheblichem Aufwand! - deaktivieren müssen, um sie dann demnächst wieder - mit aufgrund der erhöhten Datenschutzanforderungen noch höherem Aufwand - wieder einzuführen. Auch denen gibt das höchste deutsche Gericht mit seiner heutigen Entscheidung letztlich Steine statt Brot.