Skip to content

Brunching

Gibt es das Wort "Brunching" überhaupt? Sei es, wie es sei, jedenfalls war ich heute - dankenswertertweise - zum Brunch im Familienkreis eingeladen, habe köstlichen Braten, leckere Frikadellen und Salat in größeren Mengen verspeist, einer flüchtenden Katze hinterhergesehen, dem Nachtisch zugesprochen, mich - Olé! - schüttelnd dem Samba zugewiiiiit und einen göttlichen Wolf im Hundeoutfit bewundert.

Ich buche das mal unter "rundum gelungener Tag" ab. :-)

Sprachauswahl bei Git on Windows (msysgit)

Dieser Text ist überholt und nicht mehr aktuell. Eine aktuelle Anleitung für die Installation von git for Windows, dem Nachfolger von msysgit, zusammen mit plink aus dem Putty-Paket findet sich auf meinen Webseiten.


Wie ich bereits im Februar beschrieben habe, benutze ich unter Windows msysgit bzw. "Git on Windows". Die GUI-Variante ermöglicht die meisten denkbaren Aktionen in sehr bequemer Weise durchzuführen; sie krankt allerdings - aus meiner Sicht - arg an ihrer Übersetzung, die sämtliche Menüeinträge und damit natürlich auch Fachbegriffe umfaßt und manchmal zu Rätselraten führt, was genau gemeint sein mag. "Zweig" ist ja noch klar, "Zusammenführen" für "Merge" auch, aber das "Version" für "Commit" steht erschließt sich nicht sofort. Und Menüpunkte unterhalb von "Zweig" wie "Erstellen", "Umstellen" oder "Zurücksetzen" sind auch alles andere als klar - "Erstellen" ist ohne Frage "Create", aber "Umstellen"? Gut, man kann vielleicht noch darauf kommen, daß das für "Checkout / Switch" steht … aber bedeutet "Zurücksetzen" jetzt "Reset" oder "Rebase"? Usw. usf. … Da wäre doch eine englische Bedienungsoberfläche eine tolle Sache, da weiß man wenigstens, welche Funktion jeweils gemeint ist, und kann die dann ggf. nachschlagen.

Es scheint leider derzeit noch keine Möglichkeit zur manuellen Auswahl einer Sprache zu geben, auch nicht durch Setzen von Environment-Variablen (zumindest hat Google sich insoweit ausgeschwiegen); es wird automatisch auf die Systemsprache abgehoben. Eine Lösung gibt es dennoch - wenn man dafür sorgt, daß die Programme ihre deutschen Sprachdateien nicht mehr finden, fallen sie auf den englischen Default zurück, und das ist ja genau das, was wir wollen. :-)

Die Sprachdateien liegen in %ProgramFiles%\Git\share\git-gui\lib\msgs bzw. %ProgramFiles%\Git\share\gitk\lib\msgs; dort muß jeweils nur die Datei "de.msg" entfernt - oder umbenannt - werden, und alles wird gut (bzw. in diesem Fall englischsprachig). Nach Updates ist dieser Schritt natürlich erneut erforderlich.

"Die Programmiersprache Python"

Nach langer, ja viel zu langer Zeit hatte ich heute einmal wieder Gelegenheit, an der Vortragsreihe des CCCS teilzunehmen (zuletzt im Mai vergangen Jahres). Dieses Mal wurde die Programmiersprache Python vorgestellt, und ich muß sagen, ich empfand den Vortrag als etwas länglich und leicht ermüdend - wobei ich einräumen muß, gar nicht genauer angeben zu können, was ich mir denn eigentlich vorgestellt hatte. :-) Die Darstellung der einzelnen Sprachfeatures anhand eines als Präsentation verwendeten PDF-Dokuments - gibt es eigentlich kein vernünftiges Präsentationssystem à la Powerpoint für Linux? - fand ich jedenfalls nur begrenzt faszinierend, zumal ich immer noch nicht so recht weiß, was Python anderen Sprachen - bspw. Perl - voraus hat (gut, es ist möglicherweise leichter verständlich, objektorientiert, und es setzt auf Einrückungen mit semantischer Bedeutung zur Kennzeichnung von Blocks … aber ist das alles?). Interessant war die Darstellung aber letztlich in jedem Fall.

(Und nein, ich war nicht derjenige hinten rechts, der nach kurzer Zeit durch lautstarkes Schnarchen auffiel. ;-))

Staatsanwaltschaftliche Vernehmung nur durch den Staatsanwalt

Im Ermittlungsverfahren werden Zeugen - und Beschuldigte - im Regelfall durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, in erster Linie also durch Polizeibeamte, vernommen (und falls es zu einer Anklage kommt, in der Hauptverhandlung dann durch das Gericht). Das ist sinnvoll und effizient; nicht nur, daß zumindest Beamte der Kriminalpolizei das Vernehmen gelernt haben (sollten), was sie von Staatsanwälten unterscheidet, es ist auch eine simple Frage der Ressourcen. Würde der Staatsanwalt jeden Zeugen selbst vernehmen, bedürfte es einer Vervielfachung der personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften. Es mag möglich sein, je nach Schwerpunkt der Tätigkeit und deren Umfang, 20, 120 oder mehr Verfahren pro Monat irgendwie abzuschließen, es ist aber sicherlich nicht möglich, zusätzlich in jedem dieser Verfahren einen, zehn oder hundert Zeugen zu vernehmen.

Allerdings sind Zeugen nicht verpflichtet, auf Vorladung vor der Polizei zu erscheinen und dort auszusagen (Beschuldigte auch nicht, aber da diese ohnehin ein Schweigerecht haben, ist das in diesem Fall weniger relevant). De lege lata kann das Erscheinen zu einer polizeilichen Vernehmung daher nicht erzwungen werden, auch wenn de lege ferenda entsprechende Änderungsvorschläge mehrfach aufgebracht wurden und auch derzeit wieder im Gespräch sind (meistens in der Weise, daß auf staatsanwaltschaftliche Weisung hin der Zeuge auch vor der Polizei zu erscheinen hat). Im Unterschied dazu sind Zeugen verpflichtet, auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Ladung hin zu erscheinen und auszusagen (natürlich auch hier nur wie dann auch in der Hauptverhandlung, soweit ihnen keine Zeuginis- oder Aussageverweigerungsrechte zukommen). Diese Pflicht kann durch Vorführung, Ordnungsgeld und Ordnungshaft ("Beugehaft") durchgesetzt werden. Für die seltenen Fälle, in denen Zeugen sich weigern, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder dort keine Angaben machen, hat es sich daher eingebürgert, diese Zeugen sodann zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung zu laden, wenn es auf ihre Angaben ankommt. Und nachdem es der Staatsanwaltschaft oft schon an den personellen und sachlichen Ressourcen für solche Vernehmungen mangelt (geeignete Räume, zeitnahes Schreiben von Tonbandvernehmungen oder - noch besser - Aufnahme der Vernehmung direkt zu Protokoll durch eine Schreibkraft), in den meisten Ermittlungsverfahren der polizeiliche Sachbearbeiter besser "im Fall drin ist" (schon weil er weniger Verfahren gleichzeitig zu bearbeiten hat) und vielleicht auch geübter im Vernehmen ist, finden solche staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen nicht selten bei der und häufig dann auch durch die Polizei statt, zwar in Anwesenheit des sachbearbeitenden Staatsanwalts, aber im wesentlichen sonst nicht anders als eine polizeiliche Vernehmung auch verlaufen wäre.

"Staatsanwaltschaftliche Vernehmung nur durch den Staatsanwalt" vollständig lesen

Beharrlichkeit ist nicht alles

Meine Mailserver erwarten, daß derjenige, der eine E-Mail einliefern möchte, sich ordnungsgemäß "vorstellt" (also ein einigermaßen korrektes HELO bzw. EHLO überträgt, namentlich nicht den - respektive einen der - Namen meiner eigenen Maschinen und auch keine bloße IP-Adresse). Normalerweise fängt dieser vergleichsweise "weiche" Filter nicht viel Spam weg (und "härter" filtern, bspw. überprüfen, ob die Vorwärts-Rückwarts-Auflösung stimmt o.ä., möchte ich darauf nicht).

In den letzten Tagen hat sich allerdings namentlich eine Maschine aus Venezuela geradezu rührend bemüht, trotzdem E-Mail loszuwerden:

root@host:~# zgrep -c wonderl.com /var/log/exim/mainlog.*
/var/log/exim/mainlog.01:32569
/var/log/exim/mainlog.02.gz:133069
/var/log/exim/mainlog.03.gz:164318
/var/log/exim/mainlog.04.gz:161655
/var/log/exim/mainlog.05.gz:142325

Das sind gestern rund 32.500 Versuche, und die vier Tage zuvor, mithin über Ostern, jeweils deutlich über 100.000. Ich würde ja gerne wissen, ob das immer dieselbe E-Mail sein sollte (nachdem die Versuche in der Regel maximal im Sekundenabstand liegen, liegt das allerdings eher fern), oder ob mir da massiv Spam erspart geblieben ist … Jedenfalls eine durchaus bemerkenswerte Penetranz, die dort an den Tag gelegt wurde.

"Falsche Ärzte" haben Konjunktur?

Wenn man nach der Berichterstattung in der Presse geht, scheinen derzeit Hochstapler, die sich als Arzt ausgeben und dann auch als solcher praktizieren, Hochkonjunktur zu haben. Nach dem Fall des angeblichen "Dr. Sascha St.", der in München, Horb und im Rems-Murr-Kreis als Anästhesist und Notarzt tätig war und angeblich zumindest bei einem Notfalleinsatz - einer Reanimation - durch Ratlosigkeit auffiel, soll es nun einen weiteren Fall eines Betriebsmediziners geben, der gleichfalls auch ohne ärztliche Approbation u.a. in Ulm seine Tätigkeit aufgenommen hat.

Bemerkenswert finde ich daran - insbesondere im Fall des "falschen Notarztes", daß die völlig fehlenden ärztlichen Kenntnisse offenbar über längere Zeit nicht aufgefallen sind - obwohl das natürlich gerade im Bereich der Notfallmedizin bei Vorhandensein einer medizinischen Ausbildung im weiteren Sinne lange Zeit gutgehen kann …

Surrexit Christus hodie!

© Wolfgang Colditz / wcolditz bei PIXELIO

‘Fürchtet euch nicht! Ich weiß, ihr sucht Jesus, den Gekreuzigten.
Er ist nicht hier; denn er ist auferstanden, wie er gesagt hat.
Kommt her und seht euch die Stelle an, wo er lag.’
Mt 28,5-6

Allen Lesern wünsche ich frohe, gesegnete Ostertage - und vielleicht ein bißchen Sonnenschein …

Besonders schwerer Raub

Das Strafgesetzbuch kennt neben dem Raub (§ 249 StGB) und den beiden verwandten Delikten "räuberische Erpressung" (§§ 253 Abs. 1, 255 StGB) und "räuberischer Diebstahl" (§ 242 Abs. , 252 StGB) auch noch Qualifikationen, nämlich den "Schweren Raub" (§ 250 StGB) und den "Raub mit Todesfolge" (§ 251 StGB), die gleichermaßen auch auf die verwandten Delikte anwendbar sind.

Dabei enthält § 250 StGB genau genommen zwei verschiedene Qualifikationstatbestände, jeweils mit mehreren Modalitäten. Abs. 1 der Norm befasst sich mit erschwerenden Gesichtspunkten, die zu einer Erhöhung der Mindeststrafe dieses Verbrechenstatbestands von einem auf drei Jahre führen; Abs. 2 erhöht die Strafdrohung dann nochmal auf eine Mindeststrafe von fünf Jahren (und führt damit, wenn keine Milderungsgründe ersichtlich sind, quasi automatisch zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Landgerichts), und Abs. 3 regelt minderschwere Fälle.

Aufgrund dieser schon im Strafmaß doch deutlich unterschiedlichen Qualifikationstatbestände hat der BGH mit Beschluss vom 03.09.2009 - 3 StR 297/09 - (noch einmal, vgl. BGH NStZ-RR 2003, 328 und die Entscheidung vom 07.03.2006 - 3 StR 52/06 -, teilweise abgedruckt in NStZ-RR 2007, 74) ausgesprochen, dass in diesem Fall in der Urteilsformel zwischen dem schweren Raub nach § 250 Abs. 1 StGB und dem besonders schweren Raub nach § 250 Abs. 2 StGB zu unterscheiden ist, damit der erhöhte Unrechtsgehalt schon im Tenor zum Ausdruck kommt.

Das gleiche dürfte dann auch für die Abfassung des Anklagesatzes durch die Staatsanwaltschaft gelten.

Eine schöne Feier

Wenn die gestrige Anreise sich auch etwas … klebrig gestaltete, so hat der weitere Verlauf des Tages dafür doch entschädigt.

Nachdem wir nach leichten Schwierigkeiten (Merke: Im Zweifelsfall genügt es, die Karte um 180° zu drehen!) den Ort des Geschehens gefunden und die Geschenke abgenudelt übergeben hatten, wurde kurz danach bereits das Faß angestochen und das Buffet eröffnet, auf dem sich allerlei kalte und warme Köstlichkeiten stapelten. Nachdem sich die meisten lange nicht mehr gesehen hatten, gab es auch viel zu erzählen, und die Tatsache, daß an unserem Tisch irgendwie immer die angebrochenen Spirituosenflaschen gelandet sind, die wir natürlich nicht mit Resten (oder halbvoll, oder …) zurücklassen wollten, führte auch nicht zu einer Verringerung des Kommunikationsbedarfs. ;-) Als wir uns deutlich nach Mitternacht auf den Weg ins Hotel machten, war es dementsprechend zwar einerseits spät, andererseits aber auch viel zu früh.

Nach einer durch die Zeitumstellung besonders kurzen Nacht sind wir dann heute am Mittag ausgecheckt, haben - motiviert durch die gestern von mir scharfäugig erspähten typischen Transportbehältnisse - das Vorhandensein eines Starbucks am Kölner Hauptbahnhof festgestellt und diesen dann schließlich auch am anderen Ende des Gebäudes gefunden, um dann einen der letzten freien Plätze draußen mehr oder weniger vor dem Dom zu ergattern (drinnen war an freie Plätze nicht zu denken, und die Warteschlange schlängelte sich schon ziemlich weit durch den Raum). Nachdem sich ein erneuter Abstecher zum Geburtstagskind aufgrund der Entfernung und des gleichfalls früh geplanten Aufbruchs der übrigen Gäste nicht mehr so recht lohnte, haben wir dann direkt um 12.55 Uhr den ICE zurück ‘gen Heimat geentert.

Diese Fahrt verlief dann doch deutlich angenehmer als die Hinfahrt, nämlich genau so, wie ich mir das eigentlich vorgestellt hatte: Großraumwagen, Ruhe, bequeme Sitze, Service am Platz, und für den Laptop sogar ein (funktionierendes!) WLAN. :-) Allerdings haben wir die Reise schon mit 10 Minuten Abfahrts-Verspätung begonnen (obwohl das Kuppeln in Köln offenbar geklappt hatte), und diese Verspätung wuchs auch stetig; die Hoffnung, sie aufholen zu können, verpuffte dann dank langer Wartezeit in der Anfahrt auf Frankfurt/M. Flughafen Fernbahnhof, und eine Baustelle gab uns dann den Rest: 25 Minuten Verspätung in Mannheim, wo wir hätten umsteigen müssen. So landeten wir dann doch im nächsten durchgehenden Zug, den wir auch direkt eine Stunde später, um 13.55 Uhr, in Köln hätten nehmen können. Der hatte allerdings auch - baustellenbedingt - rund 15 Minuten Verspätung.

Dadurch ließen wir uns aber nicht verdrießen. Immerhin hatte ich so die Gelegenheit, das "Fahrgastrechte-Formular" der Bahn kennenzulernen (Ankunftsverspätung von über 60 Minuten). Wow. Selbst im öffentlichen Dienst tätig bin ich ja einiges an Bürokratie gewohnt, aber dieses Formular (knapp zwei DIN-A4-Seiten lang, plus kleingedruckte Erläuterung auf der Rückseite) schlägt alles. Und das alles nur - einschließlich des Aufwands am Service-Point für die Aushändigung und Vorbereitung des Formulars - um mitzuteilen, was die Bahn schon weiß (die Verspätungen) bzw. aus der beigelegten Fahrkarte mit den Entwertungsstempeln ersehen kann (welcher Zug genutzt wurde). Ich bin ja mal gespannt, was dabei am Ende herauskommt. ;-)

First Class bei der DB

Wie ich schon erwähnte, kann ich bis zum Ende des Monats meine vorhandene BahnCard (2. Klasse) auch zum ermäßigten Erwerb von Fahrkarten der 1. Klasse verwenden, und dieser Versuchung bin ich - natürlich - erneut erlegen, als sich die Frage stellte, wie wir wohl am besten an diesem Wochenende ins Rheinland kommen, um dort der Vollendung eines Lebensjahres beizuwohnen. Ich freute mich schon darauf, diesmal sogar über eine längere Strecke die entsprechenden Annehmlichkeiten in einem ICE zu nutzen, gemütlich und (meistens) in Ruhe zu sitzen und vielleicht das eine oder andere Stündchen zur weiteren Vervollständigung dieses Blogs nutzen zu können.

Leider muß man sagen: zu früh gefreut. Daß wir mit unser Reservierung nicht im Großraumwagen gelandet sind, sondern im Abteil, kann man der Bahn nicht vorwerfen. Auch die an Jahren bereits fortgeschrittene Dame, die sich einfach auf einen der reservierten Plätze gesetzt hatte, weil sie "nicht rückwärts fahren" kann, mit der Folge, daß wir nicht nebeneinander sitzen konnten, ist nur bedingt ein Problem der Bahn (und daß ich zunächst selbst mit dem Rücken gegen die Fahrtrichtung saß, obschon ich weiß, daß ich das nicht gut vertrage, erst recht nicht, wenn ich dabei am Bildschirm arbeite, habe ich nur mir alleine zuzuschreiben). Aber als ob das nicht genügen würde, um mir die Freude an der "erstklassigen" Fahrt zu nehmen, war das gesamte Abteil offenbar durch Vornutzer "geflutet" worden: der Tisch auf Ober- und Unterseite klebrig von Limonaden (der Farbe nach) und Bier (dem Geruch nach), der Fußboden so getränkt, daß das Anheben der Schuhe nur gegen klebrigen Widerstand möglich ist, und über den Zustand der Sitze habe ich lieber nicht nachgedacht - wichtiger war, vor jedem Griff und jeder Bewegung darauf zu achten, wo man sich möglicherweise hineinsetzt. :-| Und das, so denke ich, kann man der Bahn durchaus vorwerfen, denn die Sauberkeit ihres Wagenparks halte ich für ihre Sache.

Sexueller Missbrauch durch Reden

In Abwandlung eines geflügelten Wortes mag man sagen: "Angesichts von Reden über Schweinkram ist Schweigen Gold" - das gilt zumindest dann, wenn es sich bei den auf diese Weise angequatschten um Kinder handelt, wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Dresden in der Revisionsinstanz zu entscheiden hatte.

Der Angeklagte war in erster Instanz wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt hatte. Die Kleine Strafkammer des Landgerichts hatte in der Berufung das Urteil auf 6 Monate Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung wiederum zur Bewährung ausgesetzt wurde, abgemildert. Bei der Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs blieb es jedoch - dabei hatte (das jedenfalls stand alleinig zur Aburteilung an) der Angeklagte "nur" geredet.

Über folgenden Sachverhalt hatte des OLG Dresden (mit Beschluss vom 13.08.2009 - 2 Ss 352/09 -) entsprechend der Feststellungen in der letzten Tatsacheninstanz zu urteilen:

Den Feststellungen des LG zufolge fuhren die damals beide 11 Jahre alten Kinder T und C  am Nachmittag des 12. 1. 2006 mit einem Linienbus von der Schule nach Hause. Im selben Bus befand sich der Angeklagte.

"Im Bus war ausreichend Platz. Dennoch stellte sich der Angekl. mit seiner Vorderseite so dicht neben T, dass diese sich äußerst unangenehm bedrängt fühlte. Der Angekl. stand etwa 10 Minuten lang trotz ausreichend vorhandenen Platzes so dicht gedrängt bei dem Mädchen, bis er ebenso wie T und C an der Haltestelle Ch.-Straße aus dem Bus ausstieg. Der Angekl. verließ den Bus als erster, ging dann aber so langsam, damit er, wie von ihm beabsichtigt, nach wenigen Schritten von den beiden Mädchen eingeholt wurde. Als sich T neben dem Angekl. und neben ihr wiederum C befand, wandte sich der Angekl. an T und fragte diese leise, aber für sie deutlich wahrnehmbar entweder: "Hast Du meinen Schwanz gesehen"? oder "Hast Du meinen Schwanz gespürt?" Nachdem die völlig verblüffte T dies ängstlich verneint hatte, sagte der Angekl. zu ihr ebenfalls leise: "Ich hatte ihn doch extra draußen", was T wiederum deutlich wahrgenommen hat. Die die Begrifflichkeiten zwar kennende, aber in sexueller Hinsicht völlig unerfahrene T war dadurch sehr verstört und ging mit ihrer Freundin C schnell davon. Im Weggehen äußerte der Angekl. noch in Richtung der beiden Mädchen: "Du hast bestimmt eine schöne Muschi". T, die geschockt war und nur schnell weg wollte, nahm zwar wahr, dass der Angekl. noch einmal etwas gesagt hatte und ging davon aus, dass es sich um etwas "Sexuelles" handelte, verstand den Wortlaut aber nicht mehr. Ihre Freundin C verstand dies aber deutlich.

Dem Angekl. war von Anfang an bewusst, dass T und C noch nicht 14 Jahre alt und damit Kinder waren. Er handelte in sexueller Motivation."

"Sexueller Missbrauch durch Reden" vollständig lesen

Der Frühling ist da!

Jedenfalls fast - tagsüber war es heute schon so angenehm warm und sonnig, das man nicht nur jedes Staubkörnchen sieht (und zumindest in meinem Büro sind Staubkörnchen eher das geringste Problem), sondern man auch auf die warme Winterjacke verzichten kann und die ersten Überlegungen aufkamen, demnächst mal wieder die Balkonmöbel hervorzuholen.

Abends bekam die Frühlingseuphorie dann allerdings doch wieder einen kleinen Dämpfer - denn sobald die Sonne untergegangen ist, wird es doch schon wieder einigermaßen kalt. (Vielleicht sollte ich einfach früher heimgehen?) Aber jedenfalls schneit es nicht mehr! Das ist ein Wert an sich. :-)

Mein Blog ist (nicht mehr) langsam

Langsame MySQL-Abfragen aus dem letzten Monat; das vergangene Jahr sieht exakt genauso aus.

Seit Jahren - und nicht nur im übertragenen Sinne, sondern tatsächlich seit ungefähr 2005 - verwundert und stört es mich, daß insbesondere die Startseite dieses meines Blogs hier sehr langsam lädt; "langsam" im Sinne von "der Aufruf dauert oft mehrere Sekunden". Ich habe abwechselnd das teilweise tabellenbasierte Layout, teilweise die Datenbankabfragen verantwortlich gemacht, bin aber nie so recht zu einer Lösung gelangt, obwohl ich schonmal die Vermutung hatte, daß möglicherweise die Tabellenstruktur von Serendipity - dem besten Blog der Welt - etwas durcheinandergeraten ist oder irgendwo noch ein Index fehlt. Solche und ähnliche Probleme tauchten vor Jahren schon einmal auf; entweder fehlte da etwas in einer uralten Version, oder ich habe mal einen Fehler bei der Installation gemacht; und da ich das Blog seitdem immer durch Neuinstallation gefolgt von einem Ersetzen der Datenbank durch die Sicherungskopie der alten Datenbank umziehe, bleiben solche Fehler einfach erhalten.

Wie ich dieser Tage beim Durchgehen alter Newsgroupbeiträge feststellte, habe ich das Thema Ende 2006 (!) schon einmal in szaf.* angesprochen, den Tip erhalten, doch einfach mal im MySQL-Daemon das Logging von "slow queries" zu aktivieren. Schon im Februar vergangenen Jahres habe ich diesen Rat dann auch umgesetzt und erfahren, daß ich mir dann diese Queries einfach mal angucken und dann mittels EXPLAIN näher untersuchen soll. Aber dann kamen andere Aufgaben dazwischen, ich hatte - wie üblich - nicht ausreichend Zeit, und das Thema geriet schon wieder in Vergessenheit.

"Mein Blog ist (nicht mehr) langsam" vollständig lesen

Trostpflaster von der Bahn

Schreiben der DB Fernverkehr AG
Schreiben der DB Fernverkehr AG

Post von der DB Fernverkehr AG!

Man teilt mir mit, dass man "sich entschuldige" für die Betriebsstörungen des letzten Winters (war es nicht mal so, daß man um Entschuldigung bat?), erläutert Ursachen und Hintergründe und ergriffene Abhilfemaßnahmen und schreibt 1.500 bahn.bonus-Punkte als Wiedergutmachung gut, wobei das Anschreiben vermuten läßt, daß alle bahn.comfort-Kunden - jedenfalls in den räumlichen Bereichen, die besonders von den Betriebsstörungen betroffen waren - mit entsprechenden Anschreiben beglückt wurden, denn im vergangenen halben Jahr bin ich selbst sicherlich nicht einmal ein halbes Dutzend Male mit der Bahn gefahren. Wie ich aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren habe, erhalten Kunden mit BahnCard 100 bei denselben Rahmenbedingungen übrigens direkt 2.500 bahn.bonus-Punkte gutgeschrieben.

In jedem Fall eine nette Geste der Bahn. - Dankeschön!

Kunstpause beendet

Letzten Juli schrieb ich von einer - in erster Linie aus Zeitmangel geborenen - Kunstpause in diesem Blog, die sich dann dann leider auch verlängerte. Nicht nur bis in den August, sondern leider bis weit ins Jahr 2010 hinein.

Ich bin allerdings zuversichtlich, in Zukunft wieder einigermaßen regelmäßig hier schreiben zu können, wenn auch vielleicht nicht täglich; ich halte es ohnehin für vorzugswürdig, eine niedrige Frequenz über längere Zeit einzuhalten als einige Wochen oder Monate sehr intensiv zu bloggen und dann wieder - noch länger - gar nicht. Jedenfalls habe ich es - unabhängig davon - mittlerweile auch geschafft, eine Vielzahl angedachter oder im Entwurf steckengebliebener Beiträge zu vollenden, so daß dieses Blog zumindest seit dem Jahreswechsel 2009/2010 wieder weitgehend lückenlos gefüllt sein sollte. Um allerdings nicht etliche Dutzend Beiträge auf einmal in die Welt zu blasen, werde ich sie sukzessive, zusammen mit aktuellen Beiträgen, hier einstellen.

Ob (und wenn ja, wann!) ich dazu kommen werde, auch noch die Entwürfe und Artikel aus dem zweiten Halbjahr 2009 nachzuschieben, möchte ich vorerst einmal dahingestellt sein lassen …

Anyway: Hier geht es jetzt jedenfalls wieder weiter, hoffentlich ohne neue Pausen im neuen Jahr 2010!

Nachtrag: Im März wurden die Beiträge aus dem Januar 2010 nachgeführt. Diese können hier gesammelt angeschaut werden.

Nachtrag: Im April wurden dann die Beiträge aus dem Februar 2010 nachgeführt. Diese können hier gesammelt angeschaut werden.