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Kumulieren und Panaschieren in Baden, Pfalz und Württemberg

Als neu hinzugezogenem Baden-Württemberger drängt sich mir am heutigen Wahlsonntag ein Vergleich des baden-württembergischen zum mir bisher vertrauten rheinland-pfälzischen Kommunalwahlrecht auf, bei dem das erstere allerdings nicht besonders gut abschneidet.

In Rheinland-Pfalz gibt es bei der Kommunalwahl einen - großen - Wahlzettel, der alle Kandidaten, nach Listen geordnet, enthält. Dieser wird erst im Wahllokal ausgehändigt. Auf dem Wahlzettel kann man nun eine Liste ankreuzen und/oder auf einzelne Kandidaten bis zu drei Stimmen verteilen und/oder einzelne Kandidaten ausstreichen. Kreuzt man nur eine Liste an, enthält jeder Kandidat eine Stimme, beginnend mit dem Listenplatz 1, es sei denn, der Kandidat wurde gestrichen. Zuvor werden aber die einzeln vergebenen Stimmen ausgewertet; die Liste erhält sozusagen nur den Rest, und wenn man auch Kandidaten anderer Listen angekreuzt hat (panaschieren) oder bestimmten Kandidaten zwei oder drei Stimmen gegeben hat (kumulieren), dann gehen die Kandidaten am Ende der angekreuzten Liste eben leer aus. Dieses Wahlsystem ist für den Wähler sehr bequem; er kann auswählen, welche Kandidaten er wählen möchte, und diesen eine, zwei oder drei Stimmen geben, bis alle Stimmen verteilt sich, oder er kann sagen "Die restlichen Stimmen soll dann die Liste X erhalten" und zudem dort noch Kandidaten, die er nun gar nicht wählen möchte, streichen. Das ermöglicht die Listenwahl ebenso einfach wie die Wahl einzelner Kandidaten (also die komplette Verteilung aller einzelnen Stimmen) und auch jede Variante dazwischen, bspw. das Ausstreichen einzelner Kandidaten aus der gewählten Liste ("alle, aber nicht den") oder die gemischte Personen- und Listenwahl ("Herrn Müller und Frau Maier mit jeweils drei Stimmen, den Rest bekommt die Liste Y").

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