Ich hatte bereits am 20.05.2009 über die bemerkenswerte Entscheidung des BGH zur Beschlagnahme von E-Mails beim Provider ("in der Mailbox") berichtet, nach der die Vorschriften über die Postbeschlagnahme einschlägig sind, nicht etwa § 100a StPO, mit der Folge, daß weder eine Katalogtat noch ein gesteigerter Tatverdacht ("bestimmte Tatsachen") noch eine ultima-ratio-Situation vorliegen müssen. Ich hatte dabei auch bereits (vielleicht etwas süffisant) angemerkt, daß das BVerfG schon seit Ende 2006 anläßlich einer Verfassungsbeschwerde über dieser Frage brütet.
Nunmehr hat man dort zu Ende gebrütet und im Ergebnis die Ansicht des BGH bestätigt bzw. ist noch über diese Ansicht hinausgegangen. Mit Beschluß vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - hat das BVerfG festgehalten, daß die Beschlagnahme von E-Mails, die beim Provider gelagert sind, zwar in das Grundrecht aus Art. 10 GG eingreift, die allgemeinen Beschlagnahmevorschriften aber (bei besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes) zur Rechtfertigung des Eingriffs genügen, und die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
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Leider nehmen mich Job und Privatleben weiterhin so intensiv in Anspruch, daß ich weder in der vergangenen Woche Gelegenheit zu umfangreichen Blogeinträgen hatte noch dies voraussichtlich in der kommenden Woche haben werde - hier muß also leider weiterhin Sendepause herrschen, was umso ärgerlicher ist, als es mir an Themen derzeit beileibe nicht mangeln würde … Ich kann auch nicht versprechen, daß es in der übernächsten Woche besser wird, aber vielleicht im kommenden Monat wieder?
Stay tuned!
Am Wochenende habe ich mich - endlich - mal wieder meiner Ablage gewidmet und Kontoauszüge, Rechnungen, Bestellungen, Gehaltsabrechungen, Steuerbescheide und was einem sonst noch so die sommerlichen Temperaturen verderben kann sortiert und abgelegt. Dabei stellte ich fest, daß mir für diverse Accounts bei 1&1 die Rechnungen aus dem Juni fehlten: Mai war da, Juli auch, Juni fehlt. Nachdem die Rechnungen per E-Mail versandt wurden, habe ich natürlich als erstes einmal nachgesehen, ob ich wohl vergessen hatte, sie auszudrucken; aber nein, es liegen auch keine E-Mails vor.
Eine genauere Untersuchung ergab dann, daß die Rechnungs-E-Mails nicht angenommen wurden, weil die entsprechenden E-Mails eine nicht-existente Absenderadresse aufwiesen:
2009-06-05 16:39:55 H=mbulk.1and1.com [212.227.126.221] F=<bill-iid-***-200906051626-***@bounce.kundenserver.de> rejected RCPT <thh@***.de>: Sender verify failed
Sehr nervig. Hilft also nur, den entsprechenden Mailserver (hier wohl mbulk.1and1.com) zu whitelisten. *brummel*
Manchmal läßt sich die Qualität der Netzwerkverbindung durch simples Umstöpseln des Netzwerkkabels geradezu durchschlagend verbessern:
Inter-| Receive
face | bytes packets errs drop fifo frame compressed multicast
eth0: 208559761 23066399 819028 0 0 0 0 0
eth1: 43253328 452956 0 0 0 510 0 0
Inter-| Transmit
face | bytes packets errs drop fifo colls carrier compressed
eth0: 2096539748 21039275 1840 0 0 3360058 3680 0
eth1: 1767124698 1210761 0 0 0 0 0 0
Sieht so aus, als habe es die Netzwerkkarte im wesentlichen hinter sich:
Jul 5 14:13:32 xerxes kernel: [2762629.588855] eth0: link up, 10Mbps, half-duplex, lpa 0x0000
Jul 5 14:14:50 xerxes kernel: [2762707.126012] eth1: link up, 100Mbps, full-duplex, lpa 0x45E1
(Ja, es ist natürlich in Wirklichkeit eine 100Mb-Vollduplex-Verbindung.)