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Abends wird es kühler ...

… und dann kann man besser arbeiten. Meint man zumindest. Und wenn man kurz nach fünf dann endgültig alleine auf weiter (oder hier wohl richtiger "weitem") Flur sitzt, besteht auch keine Gefahr mehr, durch allfälliges und gemeinsames Jammern über die Hitze abgelenkt zu werden. Wenigstens zweieinhalb Stunden produktive Arbeit, das ist ja auch schon was. Mal schauen, ob sich morgen der Schlüsselinhaber für die Notausgänge wieder eingefunden hat, damit man die ganzen Türen aufstellen und so wenigstens für etwas Durchzug sorgen kann.

Ansonsten bleibt wohl nur, von der vermutlich aus Berlin abgeschauten Regelung zu profitieren, die ein Umlauf ("Eilt! Von Hand zu Hand weitergeben") heute verkündete: es gibt hitzefrei!

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Benutzung des Aufzugs auf eigene Gefahr

Sie benutzen die Aufzüge werktags vor 6.30 Uhr und nach 16.30 Uhr sowie an Sonntagen auf eigene Gefahr. Während der Urlaubsabwesenheit des Hausmeisters ist eine rasche Rettung ausserhalb der Betriebszeiten nicht sichergestellt.
—- Geschäftsleitung

So elegant kann sich auch nur eine Behörde auftretenden Problemen stellen. Und sonst kommt vermutlich auch niemand auf die Idee, entsprechende Hinweise im DIN-A4-Format auf jeder Etage über die Rufknöpfe für den Aufzug zu hängen.

War da nicht was mit einer Aufzugsverordnung, die einen rufbereiten Aufzugswärter o.ä. in x Minuten Entfernung verbindlich vorschreibt? *grübel* Naja, wenn man steckengeblieben ist, hilft das vermutlich auch nicht weiter. Also geht man wohl besser zu Fuß …

Die Kriminalpolizei brät

Landeskriminalamt Pressemeldung vom 7. August 2003, 09:00 Uhr

Betrug mit dem “Plastikgeld”

Wenn Straftäter mit dem guten Namen Anderer bezahlen

[…] Beachten Sie deshalb bitte ein paar wesentliche Sicherheitsregeln im Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln. Hierzu gibt Ihnen das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz folgende Tipps: […]

  • Bewahren Sie Schecks und EC-Karten stets getrennt auf.

Ein sehr wertvoller Ratschlag.

Ob jemand dem LKA mal erzählen möchte, dass die Garantie für "Euroschecks" weggefallen ist und es daher nur noch "normale" Schecks gibt, die

(a) vermutlich niemand ohne weiteres als Zahlungsmittel annehmen möchte und für die

(b) der Verbleib der EC-Karte (die es genaugenommen auch nicht mehr in dieser Funktion gibt) völlig gleichgültig ist?

  • Stellen Sie niemals Fremden aus Gefälligkeit Schecks im Austausch gegen Bargeld aus.

Wer tut denn auch so etwas Dummes? Wer Bargeld (!) gegen Schecks (!) eintauscht, macht notwendig einen schlechten Tausch; es gibt für dieses Ansinnen daher keinen vernünftigen Grund ausser dem, mit dem erlangten Scheck Unsinn anzustellen.

  • Mit Know-how und modernster Technik sind Straftäter in der Lage, Magnetstreifen von Karten zu kopieren. Bewahren Sie deshalb Ihre Kreditkartenbelege sorgfältig auf. So können Sie Rechnungen oder Abbuchungen Ihres Kreditkarteninstitutes jederzeit genau nachvollziehen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass für die bloße Kopie eines Magnetstreifens "Know-how" und "modernste Technik" notwendig sind. Ich vermute hingegen, dass es durchaus genügt, dessen allgemeinen Aufbau und die Kartennummern der zu duplizierenden Karten zu kennen, um Magnetstreifen nicht nur duplizieren, sondern Kreditkarten komplett fälschen zu können. Oder?

  • Prüfen Sie regelmäßig nach, ob Sie überhaupt noch alle Ihre (Kredit-) Karten besitzen.

*lach* Ein wertvoller Ratschlag. Insbesondere für die Klientel, die "Fremden aus Gefälligkeit Schecks im Austausch gegen Bargeld" auszustellen pflegt.