Die Kriminalpolizei brät
Landeskriminalamt Pressemeldung vom 7. August 2003, 09:00 Uhr
Betrug mit dem “Plastikgeld”
Wenn Straftäter mit dem guten Namen Anderer bezahlen
[…] Beachten Sie deshalb bitte ein paar wesentliche Sicherheitsregeln im Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln. Hierzu gibt Ihnen das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz folgende Tipps: […]
- Bewahren Sie Schecks und EC-Karten stets getrennt auf.
Ein sehr wertvoller Ratschlag.
Ob jemand dem LKA mal erzählen möchte, dass die Garantie für "Euroschecks" weggefallen ist und es daher nur noch "normale" Schecks gibt, die
(a) vermutlich niemand ohne weiteres als Zahlungsmittel annehmen möchte und für die
(b) der Verbleib der EC-Karte (die es genaugenommen auch nicht mehr in dieser Funktion gibt) völlig gleichgültig ist?
- Stellen Sie niemals Fremden aus Gefälligkeit Schecks im Austausch gegen Bargeld aus.
Wer tut denn auch so etwas Dummes? Wer Bargeld (!) gegen Schecks (!) eintauscht, macht notwendig einen schlechten Tausch; es gibt für dieses Ansinnen daher keinen vernünftigen Grund ausser dem, mit dem erlangten Scheck Unsinn anzustellen.
- Mit Know-how und modernster Technik sind Straftäter in der Lage, Magnetstreifen von Karten zu kopieren. Bewahren Sie deshalb Ihre Kreditkartenbelege sorgfältig auf. So können Sie Rechnungen oder Abbuchungen Ihres Kreditkarteninstitutes jederzeit genau nachvollziehen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass für die bloße Kopie eines Magnetstreifens "Know-how" und "modernste Technik" notwendig sind. Ich vermute hingegen, dass es durchaus genügt, dessen allgemeinen Aufbau und die Kartennummern der zu duplizierenden Karten zu kennen, um Magnetstreifen nicht nur duplizieren, sondern Kreditkarten komplett fälschen zu können. Oder?
- Prüfen Sie regelmäßig nach, ob Sie überhaupt noch alle Ihre (Kredit-) Karten besitzen.
*lach* Ein wertvoller Ratschlag. Insbesondere für die Klientel, die "Fremden aus Gefälligkeit Schecks im Austausch gegen Bargeld" auszustellen pflegt.
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