Benutzung des Aufzugs auf eigene Gefahr
Sie benutzen die Aufzüge werktags vor 6.30 Uhr und nach 16.30 Uhr sowie an Sonntagen auf eigene Gefahr. Während der Urlaubsabwesenheit des Hausmeisters ist eine rasche Rettung ausserhalb der Betriebszeiten nicht sichergestellt.
—- Geschäftsleitung
So elegant kann sich auch nur eine Behörde auftretenden Problemen stellen. Und sonst kommt vermutlich auch niemand auf die Idee, entsprechende Hinweise im DIN-A4-Format auf jeder Etage über die Rufknöpfe für den Aufzug zu hängen.
War da nicht was mit einer Aufzugsverordnung, die einen rufbereiten Aufzugswärter o.ä. in x Minuten Entfernung verbindlich vorschreibt? *grübel* Naja, wenn man steckengeblieben ist, hilft das vermutlich auch nicht weiter. Also geht man wohl besser zu Fuß …
Kommentare
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