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Benutzung des Aufzugs auf eigene Gefahr

Sie benutzen die Aufzüge werktags vor 6.30 Uhr und nach 16.30 Uhr sowie an Sonntagen auf eigene Gefahr. Während der Urlaubsabwesenheit des Hausmeisters ist eine rasche Rettung ausserhalb der Betriebszeiten nicht sichergestellt.
—- Geschäftsleitung

So elegant kann sich auch nur eine Behörde auftretenden Problemen stellen. Und sonst kommt vermutlich auch niemand auf die Idee, entsprechende Hinweise im DIN-A4-Format auf jeder Etage über die Rufknöpfe für den Aufzug zu hängen.

War da nicht was mit einer Aufzugsverordnung, die einen rufbereiten Aufzugswärter o.ä. in x Minuten Entfernung verbindlich vorschreibt? *grübel* Naja, wenn man steckengeblieben ist, hilft das vermutlich auch nicht weiter. Also geht man wohl besser zu Fuß …

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… und dann kann man besser arbeiten. Meint man zumindest. Und wenn man kurz nach fünf dann endgültig alleine auf weiter (oder hier wohl richtiger "weitem") Flur sitzt, besteht auch keine Gefahr mehr, durch allfälliges und gemeinsames Jammern ü

Netz - Rettung - Recht am : Plakatierungswahn

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Beim Betreten des Aufzugs heute morgen - natürlich innerhalb der Betriebszeiten, ich bin ja nicht lebensmüde! - mußte ich feststellen, dass man nicht nur jede Etage, sondern auch jede Aufzugskabine mit den netten DIN-A4-Hinweisschildern versehen hat. Und

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