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"Was ist ein Link?"

Heute in dem gut gefüllten Sitzungssaal 305 im Amtsgericht Stuttgart: Alvar Freude, Betreiber von odem.org, wird wg. der Verlinkung von rechtsextremistischen Webseiten und rotten.com zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Davor liegen knapp zwei recht enttäuschende Stunden.

Der Staatsanwalt, der die Sitzungsvertretung wahrnahm, ließ zwar vermuten, was ihn zur Strafverfolgung bewegt hat (nämlich die Annahme, daß auf diese Weise weitere Jugendliche mit den Inhalten der NSDAP-Nachfolgeorganisationen konfrontiert werden und einige sich davon einlullen lassen), blieb in seinem frei gehaltenen Plädoyer in den rechtlichen Ausführungen dann aber doch recht dünn, ohne für die Zuhörer verständlich herauszuarbeiten, wo, bei welchem der juristischen Knackpunkte des Falles, er die Strafbarkeit letztendlich bejaht.

Die Vorsitzende, die ein wenig den Eindruck machte, von einer Erkältung angeschlagen zu sein, wurde in der mündlichen Urteilsbegründung noch weniger konkret und zog sich aufs Apodiktische zurück.

Der Angeklagte bestritt den zeitlich wesentlichen Teil der Verhandlung, nach meinem Eindruck aber mit einer eher fatalen Selbstdarstellung, die auf die "Knackpunkte" ebenfalls keinen Bezug nahm und eher Anlaß dazu bot, sich in Mutmaßungen bestärkt zu fühlen, es sei bei der streitgegenständlichen Verlinkung doch vielleicht eher um Provokation und eine andere Ansicht von Meinungsfreiheit gegangen als um eine bloße Dokumentation, bei der die URLs sachnotwendig gefallen sind.

Einzig und allein das - schriftlich vorbereitete - Plädoyer des Verteidigers (Rechtsanwalt Stadler) machte einen - vor allem auch juristisch, das ist ja gerade vor dem Amtsgericht leider keine Selbstverständlichkeit - glänzenden Eindruck. Es bleibt zunächst die Enttäuschung über ein Urteil, das nicht nur - nach meiner Ansicht - rechtlich nicht richtig ist, sondern für das vor allem bislang die eigentlich relevanten und - nicht nur juristisch - interessanten Fragen keine große Rolle gespielt zu haben schienen. Und es bleibt somit auch das Warten auf die schriftliche Urteilsbegründung.

Die entscheidenden rechtlichen Fragen dürften in diesem Verfahren aus meiner Sicht sein:

  • Sind die Links Beihilfehandlungen (zu den im einzelnen angeklagten Äußerungsdelikten)? —- Macht es dabei einen Unterschied, ob die Seiten verlinkt oder nur im Text genannt werden? Kommt es dabei auf die Art und Weise an, wie sie genannt oder verlinkt werden, auf den Zusammenhang der Webseite, direkt oder als Indiz für die dahinterstehende Absicht?
  • Handelt es sich bei den Seiten auf odem.org um "Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens"? —- Dient dabei auch konkret die Nennung oder Verlinkung der Webseiten der Berichterstattung?
  • Analog hinsichtlich des zweiten Tatkomplexes: Ist FreedomFone Satire? Bzw. ist auch die Anbringung der dort als "Top x" bezeichneten Links zu u.a. rechtsexetremistischen Seiten satirisch und von dem Schutzbereich der Kunst umfaßt?

Indirekt stellt sich natürlich auch die Frage, wie man dann diese Angebote von anderen abgrenzt, die sich nur das Mäntelchen der Dokumentation umhängen. Es kann wohl nicht sein, daß man die Holocaustleugnung (§ 130 Abs. 3 StGB) dann straflos stellt, wenn sie als "Berichterstattung über Vorgänge … der Geschichte" (§§ 130 Abs. 5, 86 Abs. 3 StGB) daherkommt. Von rechtlichen Fragen einmal abgesehen hatte ich - der ich eigentlich in der Annahme zu der Verhandlung kam, es werde sich herausstellen, daß die Vorwürfe der Anklage sich aus rechtlicher Sicht als haltlos erweisen - während fast des ganzen Prozeßverlaufs ein ständig zunehmendes schlechtes Gefühl. Nach meinem - notwendig sehr subjektiven - Eindruck hat sich Herr Freude fast schon schlechtestmöglich dargestellt.

Sicherlich ist der Einfluß der Hauptverhandlung auf das Urteil dem Mündlichkeitsgrundsatz zum Trotz jedenfalls dann, wenn es nur um Rechtsfragen geht, begrenzt, denn die Argumente werden tunlichst natürlich nicht erst im Plädoyer vorgebracht. Dennoch: ich glaube schon, daß der Eindruck, den das Gericht von den Verfahrensbeteiligten gewinnt, auch jenseits rechtlicher Erwägungen nicht völlig bedeutungslos ist, und sei es unterbewußt.

Ob es da klug war, lang und breit - und für alle Beteiligten, insbesondere die Vorsitzende, sichtlich ermüdend - die Vorgeschichte von odem.org auszubreiten, deren Relevanz für den Tatvorwurf sich mir bis jetzt noch nicht erschließt?

Ob es klug war, die inhaltliche Diskussion um die Sperrungsverfügungen einzubringen und den Eindruck entstehen zu lassen, man sei - trotz entgegenstehender Lippenbekenntnisse - "free speech"-Aktivist nach amerikanischem Muster und befürworte, daß jeder Bürger sich alle Seiten im WWW und natürlich auch gerade diese anschauen dürfen müsse? (Wobei dann leicht der Verdacht aufkommen oder bestätigt werden mag, die Dokumentation sei das Feigenmäntelchen, unter dem man eben gerade bezwecke, diese Seiten zugänglich zu machen und zu halten.)

Ob es klug war, den Vorwurf anzubringen, die Sperrungsverfügungen dienten nur als Türöffner, um noch zigtausende weitere Webseiten zu zensieren - insbesondere dann, wenn man auf Nachfrage, welche denn zum Beispiel, nicht auf Anhieb mit einem überzeugenden Beispiel dienen kann? (Insbesondere dann, wenn nicht klar wird, was das mit dem Verfahren zu tun hat.)

Ob es zweckdienlich war, Definitionen von Berners-Lee und dem W3C zu zitieren, deren juristische Bedeutsamkeit sich mir nicht erschließen mag, was aber zusammen mit den leicht von den Lippen fließenden englischen Fachausdrücken durchaus den Eindruck vermitteln konnte, es den dummen Laien mal zeigen zu wollen, wie man das gefälligst richtig zu verstehen hat?

Ob es Sinn macht, süffisant Seitenhiebe auf das LKA auszuteilen, das schlampig - weil nur kurz und nicht unter Aufruf aller (relevanten?) Seiten - recherchiert habe (ohne daß jedenfalls dem nicht aktenkundigen Zuschauer deutlich wird, welche prozeßrelevanten Seiten denn nun nicht ermittelt worden sein sollen)?

Wer weiß.

 

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Kommentare

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Christian am :

Christian

Salve Hmm.. auf den Fall bin ich erst recht spät aufmerksam geworden. Ich habe mich durch die verschiedenen Berichte quergelesen und bin der Meinung, dass in letzter Instanz richtig geurteilt wurde. Wie sollen wir unseren Kindern beibringen was falsch ist, wenn wir nicht mit dem Finger darauf zeigen dürfen?

Gruss Christian

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