Skip to content

"Was ist ein Link?" - reloaded

Übermorgen, am Mittwoch, wird das Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz der Frage nachgehen, ob die Verlinkung von rechtsextremistischen Webseiten zu - möglicherweise - satirischen Zwecken strafbar ist oder nicht, nachdem das Amtsgericht Stuttgart in erster Instanz eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen ausgeworfen hatte.

Man darf gespannt sein.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Markdown-Formatierung erlaubt
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
BBCode-Formatierung erlaubt
Gravatar, Identicon/Ycon Autoren-Bilder werden unterstützt.
Formular-Optionen