Internet im Badezimmer
Die Freuden des Diktierens:
Der Beklagte hatte nämlich die Badewanne beschädigt. Es ist E-Mail abgesprungen.
Die Freuden des Diktierens:
Der Beklagte hatte nämlich die Badewanne beschädigt. Es ist E-Mail abgesprungen.
Die Arbeit der Justiz - namentlich, aber nicht nur der Gerichte und Staatsanwaltschaften - ist für viele Bürger trotz der das Vorabendprogramm in den letzten Jahren überschwemmenden Gerichtsshows immer noch eine fremde Welt, von der oft mehr falsche als richtige Vorstellungen kursieren. Sehr schön daher, daß das Land Baden-Würrtemberg mit der vom 11. bis 16. Oktober 2004 stattfindenden Woche der Justit etwas dagegen unternimmt und die Möglichkeit für eine breite Öffentlichkeit bietet, die Justiz einmal aus der Nähe kennenzulernen - nicht nur durch Vorträge und Führungen durch Amsgebäude, sondern vor allem auch hautnah, bspw. durch - begleitete und erläuterte - Teilnahme an Gerichtsverhandlungen.
Ich kann jedem Interessierten nur raten, sicah das Programm einmal anzusehen und die sich bietenden Möglichkeiten wahrzunehmen. Offensichtlich hat man sich allenthalben Mühe gegeben, etwas Brauchbares auf die Beine zu stellen (ungestört davon, daß in letzter Zeit die Justizminister schneller zu wechseln pflegen als man das nachhalten kann - kaum hat man sich an manch langen, unaussprechlichen (und genauso schwierig zu schreibenden) Doppelnamen gewöhnt, da ist’s schon wieder kurz und knapp wie zuvor).
Die zulässige Klage ist nicht begründet.
Der Kläger ist für den von ihm erhobenen Anspruch beweisfällig geblieben. Bestritten ist die Zahlung der 1.000,- € an den Beklagten, die Voraussetzung des geltend gemachten Rückzahlungsanspruches wäre. Beweis dafür ist nicht angetreten. Die Klage war daher abzuweisen.
Die Kostenfolge ergibt sich aus dem Gesetz, § 91 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf §§ 708 Nr. 11, 711, 709 S. 2 ZPO.
Man kann durchaus beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Sozialamt auf Weiterzahlung der Sozialhilfe einreichen, gestützt auf § 570 Abs. 3 ZPO.
Man kann auch als Rechtsanwalt für den Mandanten Rechtspflegererinnerung einlegen mit dem Antrag, die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid für unzulässig zu erklären, den Vollstreckungsbescheid aufzuheben, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen und Prozesskostenhilfe zu gewähren, verbunden mit dem Nachsatz, bei Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs werde um richterlichen Hinweis gebeten, hilfsweise Umdeutung.
"Freitags" vollständig lesenAmtsgericht Musterstadt
Abt. Räumungsklage
Musterstraße. 80
12345 MusterstadtRäumungsklage
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir sofortige Räumungsklage gegen die Familie Muster, Musterstraße 1/2, 12345 Musterstadt wegen Mietrückständen vom Februar bis Dezember 2002 und von Januar bis Mai 2003 die Mietrückstände wurden mehrmals erfolglos angemahnt. Mietvertrag vom 15.10.1997.
Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
Das nenne ich mal kurz und bündig. Schade nur, dass dem Schreiben so ziemlich alles fehlt, was eine Klageschrift ausmacht, begonnen bei der Bezeichnung der Parteien über den bestimmten Klageanspruch bis hin zur Begründung und eventuellen Anlagen. Noch nicht einmal den Streitwert könnte das Amtsgericht Musterstadt festsetzen … und ob man dort eine "Abteilung Räumungsklage" hat?
Gesehen im Protokoll einer mündlichen Verhandlung vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht:
Beschossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf […]
Ein Anwaltsschriftsatz, ganz ungewohnt mit der Schreibmaschine getippt, sinngemäß folgenden Inhalts:
Es wird dringend um Verlängerung der morgen ablaufenden Frist zur Klageerwiderung nachgesucht. Die komplette Büro-EDV ist abgestürzt, so dass es weder möglich ist, den entsprechenden Schriftsatz aufzurufen, noch ihn auszudrucken. Sobald der Computer-Notdienst das EDV-System wieder instand gesetzt hat, wird der entsprechende Schriftsatz unverzüglich nachgereicht.
Auch mal was neues.