Freitags
Man kann durchaus beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Sozialamt auf Weiterzahlung der Sozialhilfe einreichen, gestützt auf § 570 Abs. 3 ZPO.
Man kann auch als Rechtsanwalt für den Mandanten Rechtspflegererinnerung einlegen mit dem Antrag, die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid für unzulässig zu erklären, den Vollstreckungsbescheid aufzuheben, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen und Prozesskostenhilfe zu gewähren, verbunden mit dem Nachsatz, bei Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs werde um richterlichen Hinweis gebeten, hilfsweise Umdeutung.
Man kann fünfmal täglich anrufen und fragen, ob man in seinem Prozess schon dieses Foto und jenen Beipackzettel und diesen Brief und jene Notiz zur Akte gegeben habe.
Man kann als Rechtsanwalt des Klägers im schriftlichen Vorverfahren nach Eingang der Verteidungsanzeige bei Gericht und Übersendung derselben Versäumnisurteil beantragen, weil die Verteidigungsanzeige einen Tag zu spät eingegangen sein.
Man kann Prozesskostenhilfe beantragen und dann in der Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse Vermögenswerte von rund 450.000 EUR angeben.
Man kann einen Richter wegen Befangenheit ablehnen, weil er sich weigert, im schriftlichen Vorverfahren Beweis durch eidesstattliche Versicherung zu erheben (und weil er nicht einsieht, dass die GEMA eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB ist).
Nicht, dass irgendetwas davon besonders sinnvoll wäre. Aber man kann es tun.
Nur: warum zum Teufel muss das jeder gleichzeitig tun, und dann auch noch ausgerechnet freitags?!
Kommentare
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Waszszaf am :
Und warum willst du kein Säumnisurteil sprechen, wenn jemand eine Frist versäumt? Oder hast du sie versäumt?
Thinker am :
/me kann ganz verwirrt aus der Wolle schauen. Wirklich. verwirrtschau
Uwe am :
Erinnert mich an Daniel A. Neubert. :->
Oszedo am :
Ich muss Thinker zustimmen. Beim ersten mal lesen ist man danach ziemlich verwirrt und muss nehrmals lesen um zu verstehen was du eigentlich sagen willst.
-lino- am :
" (und weil er nicht einsieht, dass die GEMA eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB ist)" Ist sie nicht? Was dann?
Thomas Hochstein am :
lino: Ach, <strong>Du</strong> warst das!
Oszedo: Ich bin eben ein hintergründiges Szaf.