Unsinn vom Arbeitsamt
Großes Gelächter gab es vor einiger Zeit in der Fachgemeinde, als sich herausstellte, dass das Arbeitsamt - das ja jetzt auch nicht mehr so heisst, sondern ganz chic und modern umbenamst wurde und sich in Agenturform präsentiert - irgendwo in seinem Onlineangebot den Beruf des “Krankenträgers” anbot, den es schlicht nicht (mehr) gibt, wenn es ihn denn je gab. Die Berufsbeschreibung war dabei ein Gemenge aus Unsinn und falschen Vorstellungen, aber auch real existierenden Berufen wie Rettungssanitäter oder Rettungsassistent.
Diesbezüglich hat man nachgebessert; der Krankenträger ist verschwunden, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten sind richtig beschrieben, auch wenn die Abstufung zwischen ihnen nirgendwo Erwähnung zu finden scheint. Beim Rettungshelfer wird es dann schon wieder schwieriger: der “Rettungshelfer”, eine abgesehen von NRW nicht näher spezifierte Ausbildungsstufe unterhalb des Rettungssanitäters, zumeist bestehend aus dem Theorielehrgang und jeweils den halben Praxisphasen, ohne die Prüfungswoche, findet sich einmal unter den “Weiterbildungsberufen (Meister, Techniker, Betriebswirte…), Sonderfachkräfte (z.B. Schweißer, Fachkrankenschwestern) und Spezialisierungen (z.B. Buchhalter, Klaviertischler)” (!), zusammen mit dem Rettungsschwimmer - unsinnigerweise, eigentlich, denn beides ist eine un- oder minderqualifizierte Hilfstätigkeit und gerade nicht mit einem “Meister” zu vergleichen. Zum anderen gibt es den “Rettungsdiensthelfer”, ein synonymer Begriff, der dann allerdings richtig unter “Berufe ohne geregelte Ausbildung (Helfer u.ä.)” einsortiert ist.
Die Krönung aber, dass auch andere Berufsbeschreibungen ungenau, oft auch schlicht irreführend sind, offensichtlich von jemandem geschrieben, der bestenfalls rudimentäre Ahnung von dem betreffenden Berufsbild hat. Nehmen wir doch einmal den “Amtsanwalt”: sozusagen der “kleine Staatsanwalt”, gehobener Dienst, also FH-Ausbildung, zuständig für kleine und mittlere Kriminalität, Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht.
Dass die Beschreibung etwas reißerisch klingt, mag man nachsehen, aber dann wird es schon komisch:
meist Verkehrsdelikten, aber auch im Bereich Jugendstrafrecht oder Schöffengericht
Was heisst denn “im Bereich Schöffengericht”? Gibt es da keine Verkehrsdelikte oder gibt es im Jugendstrafrecht kein Schöffengericht? Das Beispiel “etwa mit Ladendiebstahl” passt in diesen Zusammenhang dann auch genau überhaupt nicht herein.
Sie arbeiten bei Amtsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften in Amtsgerichten.
Staatsanwaltschaften in Amtsgerichten? Ist ja mal was neues.
[…] Aufgaben neben den Strafrichtern und Strafrichterinnen Mitträger der staatlichen Strafgewalt und wie diese an das Gesetz gebunden. Dienstliche Weisungen dürfen sie daher nur im Rahmen der Gesetze erteilen bzw. entgegennehmen.
Die Amtsanwälte nehmen ihre Aufgaben eben gerade nicht vergleichbar zu Richtern wahr; sinnvoll wäre der Vergleich mit Staatsanwälten gewesen. Und Amtsanwälte sind eben nicht wie Richter nur an das Gesetz gebunden, sondern genau wie Staatsanwälte weisungsgebunden. Dass Weisungen “nur im Rahmen der Gesetze” erfolgen dürfen, ist dabei keine Besonderheit, sondern explizit für jeden Beamten so geregelt.
Aber wenn es tröstet - die Berufsbeschreibung des Staatsanwaltes ist auch niedlich in ihrer Naivität:
Staatsanwälte und Staatsanwältinnen arbeiten bei Staatsanwaltschaften von Landes- und Oberlandesgerichten bzw. der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs. Dort sind sie in Büroräumen, Besprechungszimmern und Gerichtssälen tätig.
Wow! Manchmal sind sie bestimmt auch in der Cafeteria tätig, so vorhanden …
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