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Datenschutzerklärungen für Website und Blog

Viel habe ich in den letzten zwei Wochen über die DSGVO geschrieben, vergleichsweise wenig aber hat sich bisher hier getan … bis ich am vergangenen Wochenende die notwendige Zeit fand, meinen Worten auch Taten folgen zu lassen, zumindest für mein Blog und meine private Website.

Sowohl th-h.de als auch dieses Blog verfügen seit dem Wochenende über eine brandneue Datenschutzerklärung, die ich auf genau die von mir geschilderte Art und Weise erstellt habe. Hier im Blog findet sie sich auf derselben (statischen) Seite wie das Impressum, mit einem gesonderten Link direkt unter der Betreiberangabe, damit man nicht so viel scrollen muss. Verlinkt ist sie direkt von der Menüleiste am oberen Bildschirmrand. Auf meinen Webseiten habe ich ihr einen gesonderten Platz gegönnt; in der Hauptnavigation am oberen Rand der Seite ist sie dabei aus Platzgründen gemeinsam mit dem Link zum Impressum nun in den Menüblock “About” gerutscht. Dafür gibt es in der Fußzeile nun noch einmal einen gesonderten Link.

Es überrascht vermutlich wenig, dass die Datenschutzerklärung hier im Blog aufgrund der verwendeten Funktionalitäten etwas länger werden musste als auf meinen privaten Webseiten. In beiden Fällen habe ich dabei mit einem Muster aus dem “Datenschutz-Generator” von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke begonnen, das ich allerdings - insbesondere durch Verwendung des Singulars und durch Änderung der Reihenfolge - deutlich modifiziert habe. Mir erscheint meine Erklärung bei gleicher Wirksamkeit kürzer und leichter verständlich - andere mögen das anders sehen. Sie ist zudem jeweils auf meine konkreten Belange abgestellt.

Wer sich von dem Text inspirieren lassen möchte (und das zugrundeliegende Muster von RA Dr. Schwenke legal verwenden darf), mag das gerne tun.

Eine Bemerkung im Übrigen noch zur Nutzung von Zählmarken der VG Wort: wie sich dem entsprechenden Passus in der Datenschutzerklärung meiner Webseite entnehmen lässt, erfolgt dabei nur der Abruf des (unsichtbaren) Bildes und damit die “Übermittlung” der IP-Adresse an die VG Wort, die sie nach dortiger Mitteilung aber nur anonymisiert speichert. Auf Anfrage habe ich dazu von der VG Wort folgende Information erhalten:

Information für Verwender des METIS Zählsystems

Datenschutz

Das METIS Zählsystem erfasst anonym die Information darüber, ob ein Internettext die für die Feststellung einer Kopierwahrscheinlichkeit indiziellen Zugriffsschwellenwerte erreicht.

Bei dem von der VG WORT eingesetzten Zählsystems für die Erfassung von Internettextnutzungen (METIS Zählsystem) werden jedoch keine personenbezogenen Daten erhoben.

Daher ist die VG WORT im Hinblick auf den Einsatz des METIS Zählsystem auch kein Auftragsverarbeiter von Daten. Das METIS Zählsystem ist im Hinblick auf diese Aspekte vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht geprüft worden. Das Amt hat nach Prüfung festgestellt, dass die bei der Anwendung des METIS Zählsystems mittels Zählpixel und Session-Cookie übertragenen Informationen keine datenschutzrechtlich relevante Datenerhebung darstellen.

Das nach dem Gesetzeswortlaut relevante “Erheben” von Daten ist das Beschaffen von Daten über einen Betroffenen und besteht in einer Aktivität, durch die die erhebende Stelle Kenntnis von den betreffenden Daten erhält oder Verfügung über diese begründet.

Beides verhindert die VG WORT technisch durch den Einsatz qualifizierter Verschlüsselungsverfahren und die unverzügliche und automatische Kürzung der IP-Adressen der Nutzer. Dieses Verfahren verhindert jede Rückführbarkeit auf einen konkreten Nutzer eines Internettextes bereits im Moment der Erfassung unwiderruflich, so dass eine Information darüber, wer welchen Artikel auf welcher Seite aufgerufen oder kopiert hat, nicht erfasst wird.

Der entsprechende Textbaustein aus dem “Datenschutz-Generator” entspricht daher nicht den tatsächlichen Verhältnissen.

[Dieser Eintrag wurde nachträglich im August 2018 veröffentlicht.]

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Kommentare

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mitch am :

mitch

Die schreiben, dass METIS keine personenbezogenen Daten erhebt, aber haben sie sich auch zum Verarbeiten geäußert? (haarspalterische Programmiererdenke, aber Juristerei funktioniert IMHO genauso)

Thomas Hochstein am :

Thomas Hochstein

Wenn erst gar keine personenbezogenen Daten erhoben werden, gibt es keine personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden könnten …

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