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Geschlossene Verbände im Straßenverkehr

Aufgrund einer Anfrage per E-Mail habe ich mich gestern einmal einige Stunden mit der Rechtslage rund um geschlossene Verbände im Straßenverkehr, deren Kennzeichnung und Genehmigungs(pflicht) - für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - beschäftigt. Dabei sind aber durchaus noch Fragen offen geblieben …

Was ist ein geschlossener Verband?

Ein geschlossener Verband ist eine geordnete, einheitlich geführte und als Ganzes erkennbare Personen- oder Fahrzeugmehrheit (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 27 StVO Rn. 5). Der geschlossene Verband wird wie ein einzelnes Fahrzeug behandelt; namentlich dürfen andere Verkehrsteilnehmer den Verband nicht unterbrechen, und wenn das erste Fahrzeug eines Verbandes berechtigt in eine Kreuzung u.ä. eingefahren ist, dann dürfen alle weiteren Fahrzeuge folgen, auch wenn mittlerweile eigentlich vorfahrtsberechtigter Verkehr naht oder eine Lichtzeichenanlage auf Rot gewechselt hat.

Regelungen zu dieser Materie finden sich in § 27 StVO, § 29 Abs. 2 S. 2 StVO und § 35 Abs. 2 Nr. 1 StVO.

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Jungschartag 2010 - Spaß mit Technik

Wie seit vielen, vielen Jahren haben wir für die Neustadter Johanniter wieder einmal am 1. Mai den Jungschartag 2010 des EC Pfalz sanitätsdienstlich betreut. Wie ich letztes Jahr schon schilderte,sind die Verhältnisse jetzt für uns etwas anders, weil es "unseren" Ortsverband faktisch nicht mehr gibt. Die Kollegen des Nachbarverbandes hatten uns aber wieder ein Fahrzeug - einen Reserve-KTW des Rettungsdienstes - und umfangreiches Material vorbereitet, so daß wir im wesentliche im selben Team wie letztes Jahr (und vorletztes Jahr … und das Jahr davor … und das Jahr davor …) tätig werden konnten und in zwei - zwischendurch drei - Personen erneut umfangreiche Qualifikationen vereinten. ;-) Ich muß mich immer noch daran gewöhnen, daß man Einsätze mit denselben Freunden und Kollegen zusammen wie die letzten 10-15 Jahre abarbeiten kann, sich die medizinische Qualifikation aber doch nach oben verändert hat.

Auch das Wetter erreichte in diesem Jahr leider nicht die gewohnte Qualität. Der reichliche Sonnenschein, mit dem der Jungschartag sonst immer gesegnet war, blieb heuer (ha!) aus, stattdessen blieb es bedeckt, unangenehm kühl und zeitweise richtiggehend nass.

Ein Rettungsmittel mittlerer Art und Güte.

Dafür war manches in diesem Jahr so, wie man es von früher (ganz früher …) kennt. Das uns bereitgestellte Einsatzmobil erwies sich nämlich als Quell spannender Überraschungen. Schon bei der Übernahme gab es vorsichtige Andeutungen, daß die letzten Nutzer (nachts zwischen drei und vier Uhr …) über Schwierigkeiten mit dem Getriebe berichtet hätten. Das konnten wir nicht reproduzieren; dafür versagte der Tacho seinen Dienst und blieb konstant auf dem Nullanschlag. Nun gut, das Phänomen hatte ich schon vor 10 Jahren mit Fahrzeugen aus diesem Fuhrpark, außerdem hatte das Auto nicht nur ein Blaulicht, sondern auch ein Navi, mit dem sich die Geschwindigkeit hinreichend abschätzen ließ; das sollte unseren Einsatz für das Wohl der uns anvertrauten Jungschar (hüstel) also nicht verhindern, so daß wir uns frohgemut auf den Weg machten. Auf halber Strecke wurden wir dann allerdings mit einer roten Kontrolleuchte beglückt; eine kurze Nachschau in der Betriebsanleitung, die sich - unerwartet, aber glückhaft - an Bord befand, ergab dann, daß das Getriebeöl sich wohl über die Temperatur beschwerte. Dennoch erreichten wir unbeschadet den Einsatzort, von wo aus wir dann telefonisch weitere Weisungen einholten. Nach längerem hin und her - Wochenende und Feiertag - blieb es dann bei dem, was wir auch so gemacht hätten: zunächst mal nach Betriebsanleitung abkühlen lassen, wenn das nicht hilft, langsam zum Standort zurückschleichen.

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