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Niemand mag Piraten

Niemand mag Piraten - nun ja, vielleicht außer Kindern. Auf jeden Fall mag im Golf von Aden und den umliegenden Seegebieten aber wirklich niemand Piraten. Und wenn man dort doch welche antrifft, mag man sich auch nicht so recht mit ihnen auseinandersetzen, erst recht nicht sie aburteilen müssen. Deshalb hat die EU wohl ein Abkommen mit Kenia geschlossen, nach dem im Rahmen der Mission ATALANTA eingesammelte Piraten dort abgeurteilt werden sollen, und deshalb hat die Bundesrepublik dieses Abkommen noch flugs auf Piraten erweitert, die ungeschickt genug waren, Schiffe der Bundesmarine anzugreifen, damit man auch diese dort abliefern kann. Die rechtlichen Implikationen dieser Vorgehensweise sollen an dieser Stelle unerörtert bleiben.

Interessant - wenn auch nicht fernliegend - aber, daß auch die Staatsanwaltschaft Kiel offensichtlich keine große Lust verspürte, sich mit dem sicherlich nicht unaufwendigen Ermittlungsverfahren gegen die nach dem Angriff auf dem Betriebsstoffversorger - vulgo Tanker - "Spessart" festgenommenen Piraten zu beschäftigen. Was lag also näher, als die eigene Zuständigkeit zu verneinen? Und eben dies gab dann auch dem BGH Gelegenheit, sich zu der - rechtsgeschichtlich vermutlich eher neuen - Frage zu äußern, wer denn in solchen Fällen für die Strafverfolgung - innerdeutsch - zuständig sein mag.

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