Skip to content

Freispruch in der zweiten Instanz

Am heutigen Tag fand vor der 38. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Berufungshauptversammlung gegen Alvar Freude statt, der im Oktober vergangenen Jahres aufgrund der Verlinkung der von den Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf betroffenen gewaltverherrlichenden und rechtsextremistischen Webpräsenzen durch sein Projekt odem.org zu 120 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurde.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Freude wurde freigesprochen - die Urteilsbegründung kann ich leider nicht beisteuern, da ich unmittelbar nach dem Tenor auf dem Weg zu einem anderen Termin davoneilen mußte.

"Freispruch in der zweiten Instanz" vollständig lesen

"Was ist ein Link?" - reloaded

Übermorgen, am Mittwoch, wird das Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz der Frage nachgehen, ob die Verlinkung von rechtsextremistischen Webseiten zu - möglicherweise - satirischen Zwecken strafbar ist oder nicht, nachdem das Amtsgericht Stuttgart in erster Instanz eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen ausgeworfen hatte.

Man darf gespannt sein.