"Was ist ein Link?" - reloaded
Übermorgen, am Mittwoch, wird das Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz der Frage nachgehen, ob die Verlinkung von rechtsextremistischen Webseiten zu - möglicherweise - satirischen Zwecken strafbar ist oder nicht, nachdem das Amtsgericht Stuttgart in erster Instanz eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen ausgeworfen hatte.
Man darf gespannt sein.