Nebelschlussleuchten - das Dauerthema
Kaum kommt die dunklere Jahreszeit, und dazu vielleicht wirklich einmal hier und dort etwas Bodennebel, so fühlen sich etliche Zeitgenossen offenbar bemüßigt, ihre Mitmenschen auf die alljährlich gleiche Weise zu belästigen und zu gefährden: indem sie nämlich auch dann, wenn kein Nebel mehr in Sicht ist, besonders des Nachts mit ihrer Nebelschlussleuchte die Hinterleute blenden. Das Problem scheint auch unausrottbar zu sein. seufz Und heute durfte ich hinreichend darunter leiden. Besonders toll, wenn die Fahrerei auch so schon anstrengend genug ist (viel Verkehr, Dunkelheit, Regen).
Dabei sollte doch eigentlich klar verständlich sein, dass Nebelschlussleuchten und “maximal 50 km/h” sich gegenseitig bedingen - denn die ersteren darf man nur bei nebelbedingter Sichtbehinderung und Sichtweiten von unter 50 m (Abstand der Begrenzungspfeiler an der Autobahn) einschalten, und dann gilt die besagte Höchstgeschwindigkeit. Wer mit Nebelschlussleuchte schneller als 50 km/h fährt, ist also entweder unverantwortlicher Raser oder unverantwortlicher Blender.
Insofern hatte ich durchaus in gewisser Weise eine Art schuldbewusster Sympathie für einen BMW-Fahrer, den ich vor einigen Jahren mal auf der Autobahn beobachten konnte, und der sich hinter jeden Schlussleuchten-Verkehrsrüpel kurz hintersetzte und ihn im Gegenzug mit dem Fernlicht blendete. Sicher, das kann keine Lösung sein - aber nachvollziehen konnte ich es.
Kommentare
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gabsi am :
Ich habe eben (zum zweiten Mal in meinem Autofahrerleben) die Nebelschlussleuchte genutzt. Und dazu noch Glatteis. seufz
Thomas Hochstein am :
<i>gabsiknuddel</i> Du scheinst aber wirklich immer das schlechtmöglichste Wetter zu erwischen …
Verena am :
Noch extremer fällt mir aber immer das Nutzen der vorderen Nebelleuchten auf. Auch diese dürfen (AFAIK) nur bei Nebel und bei unter 100 km/h genutzt werden, trotzdem hat die jeder 3. an sobald es ein bisschen dunkel wird. Bei vielen ist das sicherlich Unkenntnis, aber davon blenden sie leider auch nicht weniger. gna
Thomas Hochstein am :
Verena: Die Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee genutzt werden. Blenden dürfen sie allerdings normalerweise nicht, da sie AFAIK gerade so eingestellt sein müssten, dass sie vor das Fahrzeug nach unten auf die Straße strahlen, um eben auch bei Nebel - wenn das nach vorne gerichtete Abblend- und erst recht das Fernlicht völlig zerstreut werden - ein wenig Sicht auf die Fahrbahn zu ermöglichen. Bei ordentlich eingestellten Nebelscheinwerfern sieht man das eigentlich auch am Lichtkegel.