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Das BVerfG zum Fernmeldegeheimnis

Die lange erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Erstreckung des Fernmeldegeheimnis auch auf im Endgerät gespeicherte Nachrichten und Verbindungsdaten sowie sonstige Manifestationen dieser (bis hin zu ausgedrucdkten Einzelgesprächsnachweisen!) ist heute gefallen - und dankenswerterweise hat sich das höchste deutsche Gericht korrigiert und an den eher seltsamen Auffassungen in seinem früheren Kammerbeschluss, der Gegenstand umfangreicher - ablehnender und verständnisloser, in der Regel auch die Bindungswirkung bestreitender - Besprechungen wurde, nicht festgehalten.

In der Sache hat die betroffene Heidelberger Amtsrichterin natürlich dennoch Recht erhalten; daran bestand allerdings von vornherein wenig Zweifel.

Mehr dazu, auch mit den notwendigen Vergleichen zum Postgeheimnis, die ich mir daher hier ersparen kann, beim Sartorienfelder.

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Netz - Rettung - Recht am : Auch Donnerstage sind manchmal Montage

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Endlich zuhause. - Aber manche Tage sind einfach so.Das geht dann damit los, daß man ausnahmsweise morgens einmal pünktlich sein muß. Klar, daß man dann an diesem Tage zu spät dran ist. Immerhin war ich nach dem Brechen vieler Vorschriften der StVO und al

Kommentare

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Waszszaf am :

Waszszaf

Wieso sollte ein Kammerbeschluß nciht bindend sein?

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