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"Was ist ein Link?" - reloaded

Übermorgen, am Mittwoch, wird das Landgericht Stuttgart in zweiter Instanz der Frage nachgehen, ob die Verlinkung von rechtsextremistischen Webseiten zu - möglicherweise - satirischen Zwecken strafbar ist oder nicht, nachdem das Amtsgericht Stuttgart in erster Instanz eine Verurteilung zu 120 Tagessätzen ausgeworfen hatte.

Man darf gespannt sein.

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