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Stuttgart, ich komme!

Heute habe ich es dann festgemacht und den Mietvertrag für meine Wohnung unterschrieben. Die Immobilienmanagementfirma, die als (Zwischen-)vermieter auftritt, macht einen ganz guten Eindruck, insbesondere, soweit man erklärte, Dinge in der Regel auf dem “kleinen Dienstweg” regeln zu wollen und an zufriedenen Mietern interessiert zu sein.

Unabhängig davon habe ich glaube ich noch nie so viele offensichtlich unwirksame Vertragsklauseln auf einem Haufen gesehen. :-)

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Kommentare

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Waszszaf am :

Waszszaf

"Kleiner Dienstweg" heißt, du kennst den Richter, der Mietsachen macht? ;-)

Unwirksame Vertragsklauseln sind doch eigentlich das beste, was einem passieren kann. Der Vermieter ist eingelullt und man selber hat im Zweifel keinen Nachteil.

Meep am :

Meep

Ich sollte man den Mietvertrag hierzuhaus raussuchen, unter andrem steht da drin, dass man keine Einrichtungsgegenstände verstellen dürfe, das sollte ja wohl ein Witz sein, oder? ;-)

Florian Laws am :

Florian Laws

So ungefährlich finde ich ja offensichtlich unwirksame Vertragsklauseln nicht, wenn das den Vermieter soweit einlullt, dass er sich im Falls des Falles erst durch einen Gerichtsbeschluss von der Unwirksamkeit überzeugen lässt.

Thinker am :

Thinker

Meistens hilft da auch schon ein Gang zum Anwalt, der erklärt dann, was unwirksam ist. Wenns denn ein guter ist.

Thomas Hochstein am :

Thomas Hochstein

Ich hab ihm ja gesagt, dass zumindest die (zwei) Klauseln über Schönheitsreparaturen und die zusätzliche Renovierungsklausel bei Auszug in der Zusammenschau - gelinde gesagt - problematisch sind, worauf dann die Antwort war, das sei ja alles bekannt, und man müsse eben mehr hineinschreiben, damit dann wenigstens das übrigbleibe, was man haben wolle. Diesen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von AGB möglicherweise fatalen Irrtum habe ich dann nicht mehr aufzuklären versucht …

Und es ist ja nicht so, daß ich nicht - völlig unabhängig von der Wirksamkeit irgendwelcher Vertragsklauseln - bereit wäre, in vernünftigem Umfang Schönheitsreparaturen/Renovierungsarbeiten vorzunehmen. Ich finde, es ist selbstverständlich, daß man eine renoviert übernommene Wohnung auch in diesem Zustand wieder zurückgibt, sofern die Miete nicht so hoch ist (und das ist sie AFAIS nicht), daß man ersehen kann, daß die Schönheitsreparaturen da einkalkuliert sind - also mindestens mal streicht und wenn nötig auch neu tapeziert, jedenfalls wenn man da x Jahre gewohnt hat. Aber ich finde es ganz beruhigend zu wissen, daß man es aller Voraussicht nach im schlimmsten Fall nicht müssen wird; insbesondere, da eine der Klauseln "bei Abnutzung und nach 5 Jahren in jedem Fall" auch die Erneuerung des Teppichs vorsieht. :-) Irgendwo wird’s dann ja auch eine Kostenfrage.

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