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Die Justiz wird moderner

Schon am 01.09.2004 ist das Justizmodernisierungsgesetz numero uno in Kraft getreten, das v.a. Verfahrensvereinfachungen im Zivil- wie im Strafprozeßrecht bringt und damit Verfahren verkürzen und böswillige Obstruktion erschweren soll (und keiner hat’s gemerkt *g*). Schauen wir mal, wie sich’s bewähren wird. Und vor allem, was noch nachkommt - wenn das das "erste" Modernisierungsgesetz sein soll, wird’s wohl nicht das letzte sein.

Begrüßenswert für die zivilprozessuale Praxis sind jedenfalls insbesondere die Änderungen in §§ 47, 91a, 278 Abs. 6, 284, 307, 331, 411a ZPO. Bei § 284 ZPO bin ich mal auf die praktische Umsetzung gespannt; bei §§ 91a und 278 Abs. 6 ZPO hat sich die Praxis teilweise schon auf vergleichbare Weise beholfen, auch wenn das der vorherigen Rechtslage nicht immer entsprochen haben mag.

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