Das Heise-Foren-Urteil fand in der Onlinewelt und den dort verbreiteten Medien ein umfangreiches Echo, das wohl nicht nur der Tatsache geschuldet ist, daß die Beklagte ein einflußreiches Presseunternehmen mit auflage- und verbreitungsstarken Publikationen
war bzw. ist.
Umso überrachender, daß eine vergleichbare, aber durchaus noch weitergehende Entscheidung des Landgerichts Berlin gegen einen großen deutschen Online-Anbieter bis jetzt nach meiner Beobachtung noch keine vergleichbare Erwähnung fand. An der fehlenden Rechtskraft kann es wohl kaum liegen.
"Verantwortlichkeit und Auskunftspflichten des Providers" vollständig lesen
Heute abend fand in der allmonatlichen Vortragsreihe des CCCS eine Podiumsdiskussion zum Thema "Urheberrecht und Internet" statt, zum ersten Mal in den neu genutzten Räumlichkeiten beim Kooperationspartner Wand5 im Rahmen des Stuttgarter Filmwinters, bei der ich die Ehre hatte, auf dem Podium den juristischen Teil zu vertreten.
Sehr erfreulich der große, bestuhlte und beheizbare Raum, der endlich allen Zuhören Platz bot und zugleich nicht den Bruchbuden-Charme der Wagenhalle am Nordbahnhof hatte; auch die Technik war hervorragend, Mikrofone für alle, einschließlich drahtloser solcher für Fragen aus dem Publikum, Beamer, ausreichend Strom usw. usf., auch wenn die Reihe der drei aufgeklappten Laptops im Podium zunächst etwas lustig wirkte.
"Podiumsdiskussion "Urheberrecht und Internet"" vollständig lesen
Alles macht man irgendwann zum ersten Mal, und so habe ich mich gestern abend noch hingesetzt und freundliche Schreiben an die Landgerichte Hamburg und Berlin aufgesetzt, in der Hoffnung, jeweils die bisher meines Wissens noch nicht im Volltext veröfentlichten Entscheidungen zur Verantwortlichung des Providers für Veröfentlichungen in Foren und auf Homepages in anonymisierter Abschrift zu erhalten.
Ich bin mal gespannt, ob und wann ich Antwort erhalte und was das kosten wird.