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Der Tanz um das Tanzverbot

Alle Jahre kommt nicht nur - dem Liedgut nach - das Christuskind, sondern auch die Diskussion um und der Protest gegen das Tanzverbot an den stillen Tagen der Karwoche vor Ostern, namentlich am Karfreitag, aber teilweise auch am Karsamstag und Gründonnerstag.

In einer pluralistischen Gesellschaft, so ist zu lesen, seien “stille Feiertage” nicht mehr zeitgemäß. Allgemeine Handlungsfreiheit und negative Religionsfreiheit sowie die Trennung von Kirche und Staat sprächen gegen das Konzept der stillen Feiertage; niemand zwinge gläubige Christen, zu tanzen, aber deswegen müsse es den anderen nicht verboten werden - jedenfalls nicht dort, wo sie nicht unmittelbar eine Andacht stören. Demgegenüber wird die hohe Bedeutung des Osterfestes, der Heiligen Woche, zu der neben dem Ostersonntag eben auch die Kartage gehören, für die christlichen Kirchen betont, die christlich-abendländische Tradition hochgehalten und argumentiert, es sei wohl nicht zuviel verlangt, an einem Tag (oder auch zwei oder drei Tagen) auf das Tanzvergnügen zu verzichten. Momente des stillen Innehaltens, der Besinnung, schadeten gerade in der heutigen Zeit sicherlich nicht. Und wer unbedingt tanzen wolle, der könne dann wohl auch arbeiten gehen.

Tatsächlich klingt die Diskussion oft nicht nur nach Prinzipienreiterei, sondern wirkt sogar einigermaßen skurril, als hätte sich die lust- und menschenfeindliche (und im Zweifel katholische) Kirche wieder einmal gegen freiheitliche Menschen verschworen, um das schöne lange Wochenende zu usurpieren und allen Bürgern den Spaß zu verderben. Dem ist allerdings, historisch gesehen, ganz offensichtlich nicht so - Karfreitag (und Ostermontag) sind nicht “einfach so” arbeitsfreie Tage und gesetzliche Feiertage, sondern sie sind es gerade deswegen, weil das Triduum Sacrum ein kirchliches Hochfest ist. Und weil sich diese Feiertage nur aus dieser - christlichen - Tradition begründen, sind sie auch so ausgestaltet, wie es der Tradition entspricht. Sicherlich kommen die Feiertage allen Menschen zugute: gläubigen Christen, die sie begehen, wie auch solchen, deren Verbindung zur Kirche sich im wesentlichen mit dem Steuereinzug erschöpft, aber auch Menschen anderen Bekenntnisses und solchen, die jede Religion ablehnen. Sicherlich kann man diskutieren, ob gesetzliche Feiertage (nur) an christlichen Hochfesten noch zeitgemäß sind und ab wann - oder in welchem Umfang - auch hohe Festtage anderer Religionen (und Weltanschauungsgemeinschaften) zu berücksichtigen sind. Widersinnig ist es aber, die Beibehaltung der Feiertage zu fordern, sie andererseits aber ihres Sinnes und ihrer Grundlage entkleiden zu wollen - sich (den Pelz) zu waschen und dabei zugleich trocken zu bleiben geht nun einmal nicht, wie schon die Redensart sagt.

Es ist ja nun auch nicht so, dass der kirchenferne Mensch durch die Osterfeiertage nur Nachteile hätte - er mag mit dem Fest nichts anfangen können, aber er gewinnt dennoch zwei freie Tage, umso mehr, als ihn keine kirchlichen und religiösen Pflichten binden. Ist das nicht den Verzicht auf Party und Tanzvergnügen an zwei (oder drei) Tagen wert? Es ist ja nun auch nicht so, als könne man an diesen Tagen nichts anderes tun als gerade zu tanzen oder würde mit einer ins einzelne gehenden Reglementierung des öffentlichen Lebens konfrontiert, wie beispielsweise während des Pessach in Israel. Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul, sagt der Volksmund - ich persönlich würde für einige zusätzliche freie Tage gerne auch größere Einschränkungen auf mich nehmen und auf Fernsehen oder das Internet verzichten: unter dem Strich ist freie Zeit immer noch ein Gewinn.

Interessant auch, dass - nach meiner Wahrnehmung entsprechender öffentlicher Äußerungen, gestützt durch eine längere Recherche bei Google - die Diskussion sich immer nur um das Osterfest und ganz konkret Karfreitag dreht; dabei sind das nicht die einzigen “stillen Tage”. Auch am Totensonntag - in erster Linie ein Gedenktag in den evangelischen Kirchen und damit gleichfalls christlich geprägt - und am Volkstrauertag - ein rein staatlicher Gedenktag - sind in allen Bundesländern Tanzverbote bestimmt, die zumeist in der Nacht zwischen 2 Uhr und 4 Uhr beginnen und bis Mitternacht andauern. Von einem Protest dagegen habe ich noch nichts gehört, obschon die Argumente sich nahezu eins zu eins übertragen ließen; strenggenommen lassen sich Verbote an säkularen Gedenktagen eher schwerer begründen, weil das Argument der Ausübung der Religionsfreiheit fehlt. Ob das wirklich nur daran liegt, dass man am Freitag vor einem langen Wochenende besser Party machen kann als an einem Sonntag, auf den am Montag dann wieder ein Arbeitstag folgt?

Es könnte daher manchmal der böse Verdacht aufkommen, dass es weniger um das Tanzverbot an sich als vielmehr um dessen religiösen Hintergrund geht und weniger Saturday Night Fever als vielmehr das Ausleben von Kirchenfeindlichkeit den Hintergrund des Streites bildet. Und das macht die Diskussion leider keineswegs besser.