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Creative Commons

Heute war mal wieder - und vielleicht vorerst zum letzten Mal? - Gelegenheit, an einem SAGE-Treffen in Karlsruhe, diesmal unter der Überschrift "Creative Commons" teilzunehmen und interessante Dinge über dieses Lizenzsystem, aber auch die Schwierigkeiten bei dessen Umsetzung in nationale Rechtsordnungen zu erfahren. Interessant auch die SageTips, insbesondere Marc Habers Kurzvortrag über die Möglichkeiten, den SSH-Zugriff via Key auf bestimmte IPs oder gar bestimmte auszuführende Kommandos zu beschränken.

"Was ist ein Link?"

Heute in dem gut gefüllten Sitzungssaal 305 im Amtsgericht Stuttgart: Alvar Freude, Betreiber von odem.org, wird wg. der Verlinkung von rechtsextremistischen Webseiten und rotten.com zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Davor liegen knapp zwei recht enttäuschende Stunden.

Der Staatsanwalt, der die Sitzungsvertretung wahrnahm, ließ zwar vermuten, was ihn zur Strafverfolgung bewegt hat (nämlich die Annahme, daß auf diese Weise weitere Jugendliche mit den Inhalten der NSDAP-Nachfolgeorganisationen konfrontiert werden und einige sich davon einlullen lassen), blieb in seinem frei gehaltenen Plädoyer in den rechtlichen Ausführungen dann aber doch recht dünn, ohne für die Zuhörer verständlich herauszuarbeiten, wo, bei welchem der juristischen Knackpunkte des Falles, er die Strafbarkeit letztendlich bejaht.

Die Vorsitzende, die ein wenig den Eindruck machte, von einer Erkältung angeschlagen zu sein, wurde in der mündlichen Urteilsbegründung noch weniger konkret und zog sich aufs Apodiktische zurück.

Der Angeklagte bestritt den zeitlich wesentlichen Teil der Verhandlung, nach meinem Eindruck aber mit einer eher fatalen Selbstdarstellung, die auf die "Knackpunkte" ebenfalls keinen Bezug nahm und eher Anlaß dazu bot, sich in Mutmaßungen bestärkt zu fühlen, es sei bei der streitgegenständlichen Verlinkung doch vielleicht eher um Provokation und eine andere Ansicht von Meinungsfreiheit gegangen als um eine bloße Dokumentation, bei der die URLs sachnotwendig gefallen sind.

Einzig und allein das - schriftlich vorbereitete - Plädoyer des Verteidigers (Rechtsanwalt Stadler) machte einen - vor allem auch juristisch, das ist ja gerade vor dem Amtsgericht leider keine Selbstverständlichkeit - glänzenden Eindruck. Es bleibt zunächst die Enttäuschung über ein Urteil, das nicht nur - nach meiner Ansicht - rechtlich nicht richtig ist, sondern für das vor allem bislang die eigentlich relevanten und - nicht nur juristisch - interessanten Fragen keine große Rolle gespielt zu haben schienen. Und es bleibt somit auch das Warten auf die schriftliche Urteilsbegründung.

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Die Justiz wird moderner

Schon am 01.09.2004 ist das Justizmodernisierungsgesetz numero uno in Kraft getreten, das v.a. Verfahrensvereinfachungen im Zivil- wie im Strafprozeßrecht bringt und damit Verfahren verkürzen und böswillige Obstruktion erschweren soll (und keiner hat’s gemerkt *g*). Schauen wir mal, wie sich’s bewähren wird. Und vor allem, was noch nachkommt - wenn das das "erste" Modernisierungsgesetz sein soll, wird’s wohl nicht das letzte sein.

"Die Justiz wird moderner" vollständig lesen

Rechtsberatung

Ob man wohl mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt kommt, wenn man über den Einzelfall hinaus und mit der Absicht der Wiederholung Rechtsanwälte - telefonisch - rechtlich berät? *grübel*

Aber solange man nur den Standardkommentar vorlesen muß, kann das so schlimm nicht sein.