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Rechtsanwälte (nicht ganz) unter sich

"Herr Kollege, das Gesetz werden Sie doch lesen können. Sie haben ja immerhin zwei Staatsexamen. Oder vielleicht auch eines zweimal?"

"Ich habe sogar einen Doktor."

"Aber wohl höchstens einen aus Insbruck."

Das fällt dann wohl unter "Erörterung der Sach- und Rechtslage".