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Promotion, Rezension, Zirkumzision

Ich hatte in letzter Zeit - zwangsweise - Gelegenheit, mich mehrfach mit der rechtlichen Beurteilung der Beschneidung (Zirkumzision) bei Männern bzw. richtiger Knaben, nämlich männlichen Kindern, insbesondere aus rituellen / religiösen Gründen, also ohne medizinische Indikation, zu beschäftigen. In dem Zusammenhang habe ich dann auch mit Interesse den - m.E. aber zu weit gehenden - Beitrag von Dr. Putzke in Medizinrecht (MedR) 2008, 268 ff. gelesen.

Mit noch größerem Interesse habe ich dann heute die Rezension des vorgenannten zu einer Promotion über dieses Thema in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS 2009, 177 ff.) gelesen. Meistens sind Rezensionen ja kurz, knapp, wenig aussagekräftig und … lobend. Diese hier ist nichts davon: nicht kurz, nicht knapp (ganz im Gegenteil: selbst Formalia sind ausführlich be- und ausgewertet!), durchaus aussagekräftig - und vernichtend. Wenn man davon ausgeht, daß das, was dort steht, zutrifft - und zu Zweifeln daran gibt es wenig Grund -, dann ähnelt diese Promotion eher einer (durchschnittlichen) Seminararbeit. Lesenswert.

(via Obiter Dictum)

Netz, doch kein Netz und landschaftliche Schönheit

Eigentlich hatte ich ja angekündigt, diese Woche keine Gelegenheit zum Bloggen zu finden. Und es ist zwar richtig, daß ich den Großteil der Woche nicht da bin und mich derzeit an einem eher landschaftlich schön gelegenen als zentralen Ort aufhalte, aber nachdem mich meine Novatel Wireless eben mit der Anzeige voller Empfangsstärke erfreute - wenn auch nicht UMTS, sondern nur EDGE, aber die violette LED sieht sogar noch hübscher aus als die blaue ;-) -, kann ich ja die Pause vor dem Abendessen nutzen und berichten, daß meine gestrigen Bemühungen bisher völlig umsonst waren, weil es zwar angenehm kühl ist und auch auf der Fahrt war, aber nicht geregnet hat. (Dafür unwetterte es ja offenbar in der Nacht umso mehr.)

Jedenfalls sitze ich hier jetzt in Oberfranken im schönen Pegnitz, gucke auf bewaldete Hügel und überlege, ob ich wirklich noch über mitgenommener Arbeit brüten oder doch lieber einen Spaziergang machen sollte. Eigentlich lädt das Wetter ja zu letzterem ein.

Und während ich darüber noch grübele, bricht meine Internetverbindung zusammen. Weg. Nada. Tut nicht mehr. Alles Debugging nützt nichts. Auch nicht der Verbindungsab- und -aufbau. Oder das Entfernen und Wiedereinsetzen der Mobilfunk-Karte. Oder der Reboot. Oder sonst irgendwas. Verwirrung. Verzweiflung. - Bis ich einmal darauf komme, mir testhalber eine SMS zu senden. Dann kommt nämlich die Mitteilung, daß das Guthaben aufgebraucht ist. *seufz* Das Guthaben auf der Prepaid-SIM, das ich nur online aufladen kann …

Also habe ich mich dann dank der durch sinnlose Ursachenforschung vertanen Zeit für den (jetzt gemeinsamen) Spaziergang - zum reservierten Tisch im gastlichen Haus - entschieden, dort gut gespeist (die fränkische Küche ist nicht zu verachten!) und gut getrunken (das Bier aber auch nicht!) und nach Rückkehr in die Unterkunft vor einer Viertelstunde endlich ein unbesetztes Surf-Terminal in der Halle erobert und da das Guthaben wieder aufgeladen. So. Wird der Blog-Beitrag doch noch heute veröffentlicht. ;-)

Was ich schon lange erledigt haben wollte

Manche Dinge sind so einfach, daß man sie schon längst getan haben sollte.

Zum Beispiel hätte ich mich nicht Wochen, ach was, Monate darüber ärgern müssen, daß ich aus meinem Auto heraus bei Regen oder auch nur aufgewirbelter Feuchtigkeit erhebliche Sichtprobleme, geschuldet einer schlierigen Frontscheibe, hatte (was im übrigen auch den enormen Verbrauch von Wischwasser im Winter nicht unerheblich mitverursacht haben dürfte). Irgendwann vor Ostern hatte ich dann einen lichten Moment und erwog abgenutzte Wischerblätter - nur um mich jedes Mal bei Regen erneut darüber zu ärgern und bei der nächsten Fahrt wieder zu vergessen, daß ich daran doch etwas tun wollte. In der letzten Woche wurde der Wunsch dann akut, wußte ich doch, daß diese Woche eine längere Dienstreise ansteht, und auf der wollte ich mich nicht mit den Unzulänglichkeiten mangelnden Durchblicks herumplagen. Also wurde der Entschluß gefaßt, diesen Zustand zu ändern.

Nachdem ich momentan sicherlich vieles habe, Zeit aber nicht so recht, versuchte ich mein Glück auf dem Weg zu und von der Arbeit bei dieser und jener Tankstelle, nur um festzustellen, daß man dort mittlerweile nahezu den kompletten Bestand eines Supermarktes erwerben kann, manchmal auch tanken möglich ist, aber alle kraftfahrzeugbezogenen Wünsche darüber hinaus offenbar an der Zielgruppe vorbeigehen. Schon beim dritten Versuch, heute abend, gegen halb zehn, war ich dann aber erfolgreich, fand eine Tankstelle, die Wischerblätter feilbot, und dort nach einiger Suche auch noch ein (!) Exemplar, das nach Beschriftung zu meinem Automobil passen müßte.

Flugs also zugeschlagen und gekauft, getankt … und dann gegrübelt, wie man wohl Wischerblätter wechselt. Ewig nicht mehr gemacht. Ob an diesem Auto je, wer weiß? Besser erst mal heimfahren, bevor man sich in der Öffentlichkeit blamiert. Dort habe ich dann einfach einmal geschaut, wie die Dinger wohl befestigt sein müssen, und kann jetzt bestätigen: "easy clip" ist so easy, daß es sogar für Geisteswissenschaftler mit zwei linken Händen geeignet ist. :-)

Oh, und ich blicke jetzt wieder durch. Auch bei Regen. ;-)

Geht, geht nicht, geht, ...

Nein, es soll heute nicht um Fahrtrichtungsanzeiger, vulgo Blinker, gehen, sondern um einen großen deutschen Freemailanbieter, der sog. "Fun-Domains" anbietet, d.h. die Registrierung von E-Mail-Adressen nicht nur unter der Hauptadresse des Dienstes ("example@freemailer.example"), sondern auch unter weiteren Domains anbietet ("example@cooler-hase.example").

Dieser Anbieter hat offenbar derzeit Probleme mit der Synchronisation der Benutzerdaten zwischen seinen Mailservern, was mir deshalb auffiel, weil eine E-Mail an eine bestimmte Adresse nicht zustellbar war, bei einer Überprüfung der Adresse diese aber gültig erschien. Nachdem dennoch eine weitere Mail als unzustellbar zurückging, habe ich das Phänomen gestern dann etwas systematischer - unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Scripts - untersucht, mit überraschendem Ergebnis.

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Vollstreckung ausländischer Urteile als Rechtfertigungsgrund?

Schon vor einigen Monaten wurde im Usenet in der Newsgroup de.soc.recht.strafrecht eine durchaus interessante Frage zur strafrechtlichen Würdigung ausländischer Urteile - bzw. deren Vollstreckung - gestellt, aber leider bisher nicht befriedigend beantwortet.

Wenn im Ausland - man denke an die USA - in einem rechtsförmlichen Verfahren ein Todesurteil gesprochen wird, das dann ein öffentlicher Bediensteter vollstreckt, wie ist dieser Sachverhalt nach deutschem Strafrecht zu beurteilen? Nehmen wir an, der zum Tode verurteilte sei deutscher Staatsbürger, um einen Anknüpfungspunkt (§ 7 Abs. 1 StGB) zu schaffen. Genügt es dann, daß die Hinrichtung in den USA nicht mit Strafe bedroht ist, oder kommt man bei der Prüfung weiter? (Und wie sieht es aus, wenn das entsprechende Verfahren nicht rechtsstaatlichen war - man denke an Todesurteile in totalitären Systemen?)

Wie sieht das bei anderen ausländischen Entscheidungen aus, die bspw. im Rahmen des islamisch geprägten Rechts der Scharia (Hadd-Strafen) verhängt werden, wie die Amputation eines Gliedes als Strafe für Diebstahl? Ändert sich die Beurteilung, wenn die Tat in Deutschland vollzogen, also das Urteil hier vollstreckt wird?

Wie ist es zu beurteilen, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht durch einen Amtsträger vollstreckt wird, sondern durch eine Privatperson, bspw. durch den Geschädigten? Ausgangspunkt der Frage war ein Bericht der FAZ, nach dem einer iranischen Studentin, die aufgrund eines Säureattentats eines abgewiesenen Verehrers auf ihr Gesicht entstellt und erblindet ist, das Recht zugesprochen wurde, den Täter gleichfalls durch das Einträufeln von Säure in die Augen zu blenden. Gesetzt den Fall, eine der beteiligten Parteien sei deutscher Staatsbürger (aber die "Täterin" eben kein Amtsträger), wäre der Vollzug dieser Entscheidung dann nach deutschem Recht strafbar? Wenn er im Iran geschieht? Oder wenn er in Deutschland geschieht?

Gibt’s (am besten juristisch fundierte ;-)) Meinungen dazu unter der Leserschaft?

Backscatter

Volle Queue dank Backscatter.

Die Domain eines "Kunden" ;-) war dieser Tage von einem Spam-Run in der schon üblichen Weise betroffen, daß der Bösewicht erfundene Absenderadressen aus der Kundendomain verwendet hat. Unzustellbarer Spam geht dann als Bounce an den vermeintlichen Absender, also den Kunden. So weit, so gut, kennen wir alle.

Dumm nur, daß der Kunde einen Catch-All-Account verwendet, also alle E-Mails an beliebige Adressen der Domain annimmt; noch dümmer, daß er für diesen Catch-All-Account eine Weiterleitung definiert hat, bei der der Zielprovider die Bounces als Spam ausfiltert und die Annahme ablehnt. Einerseits ist das potentiell geeignet, den hiesigen Server in eine Blacklist zu befördern, andererseits bleiben diese Bounces dann als "double bounces" in der Mailqueue liegen. Das Ergebnis kann man an der Graphik ablesen …

Beschlagnahme von E-Mails

Bereits am 31.03.2009 hat der BGH eine bemerkenswerte Grundlagenentscheidung zur Frage der Beschlagnahme von E-Mails getroffen. Wie und unter welchen Voraussetzungen den Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf E-Mails möglich ist, ist nämlich eine bisher noch nicht höchstrichterlich entschiedene, umstrittene und durchaus praxisrelevante Frage, die aufgrund ihrer Komplexität nicht ganz einfach zu beantworten ist. 


Technische Grundlagen

Aus technischer Sicht werden E-Mails im Regelfall beim Absender auf einem unter seiner Kontrolle stehenden System verfaßt und dann über den Mailserver seines Providers (Smarthost) versandt. Dieser Mailserver nimmt die E-Mail entgegen, speichert sie zwischen, ermittelt den für die Empfängeradresse(n) zuständigen Mailserver und liefert die E-Mail nach dort aus. Sobald dies erfolgreich gelungen ist, löscht er die zwischengespeicherte Kopie. Der Mailserver des Empfängers, im Regelfall bei dessen Provider, speichert die eingegangene E-Mail in der Regel in der Mailbox des Empfängers; diese wurde früher zumeist (via POP3) komplett abgerufenen und die eingegangenen E-Mails auf dem Rechner des Empfängers gelesen und gespeichert, heute ist es hingegen oft üblich, die E-Mails in der Mailbox liegen zu lassen und dort auch dauerhaft zu speichern, d.h. nur zum Lesen und Sortieren (via IMAP) auf dieses Postfach zuzugreifen. Von diesem Regelfall gibt es natürlich mögliche Abweichungen und Varianten (Versand über eine Weboberfläche, E-Mail-Weiterleitungen, Speicherung einer Kopie im Postfach etc. pp.), aber mehr oder weniger lassen sich immer dieselben Stationen im Laufweg einer E-Mail unterscheiden.

Am Anfang liegt sie - wie er noch nicht versandte Brief - im Herrschaftsbereich des Absenders; dieser vertraut sie dann einem Telekommunikationsunternehmen an - wie den Brief mit Einwurf in den Briefkasten -, das sie weiterleitet; danach landet die E-Mail dann in einer Mailbox - vergleichbar einem konventionellen Postfach -, immer noch in der Obhut des Telekommunikationsunternehmens; und schließlich ruft der Empfänger sie ab und speichert sie wieder auf seinem eigenen Rechner - wie den aus dem Postfach entnommenen Brief, der zuhause abgelegt wird -. Diese Analogie wird erst dann schwierig, wenn die E-Mails nicht mehr alle abgerufen werden, sondern teilweise oder ganz auf dem Server des Providers verbleiben; dort liegt dann ggf. ein Mix von schon gelesenen (oder abgerufenen) und neu eingegangenen E-Mails vor.

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Austauschbare Freemailer

Am Wochenende schrieb ich schon von einer Anfrage, die mich erreichte und die ich gerne und ausführlich beantwortete - allerdings erfolglos, denn die angegebene E-Mail-Adresse des Fragestellers existierte nicht.

Inzwischen hat sich die Sache geklärt. Ich war nämlich schon am Wochenende experimentierfreudig gewesen und hatte festgestellt, daß es die angegebene Mailadresse bei GMX zwar nicht gibt, aber dafür (mit demselben, ungewöhnlichen Localpart) bei web.de, und dort einmal eine entsprechende Anfrage hingesandt. Inzwischen ist die Antwort da, und sie lautet: Der Fragesteller hat bei seiner Anfrage im Absender schlicht die falsche Domain angegeben.

Was mich trotz allem etwas irritiert. Ich meine, GMX und web.de gehören seit Jahren beide zu United Internet, aber daß man nicht mehr weiß, wo man seine Mailadresse hat? :-O

Exhibitionismus online

Sexuelle Handlungen "vor" einer Person unter 14 Jahren (Kind) nimmt auch der vor (§ 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB), der sich räumlich weit von dem entsprechenden Kind entfernt aufhält und seine sexuellen Handlungen nur (hier: per Webcam) an den Aufenthaltsort des Kindes überträgt, so daß es sie wahrnimmt. So kann man kurz und knapp die Entscheidung des BGH vom 21.04.2009 - 1 StR 105/09 - zusammenfassen.

Der Sachverhalt ist kurz, knapp und in diesem Zusammenhang wenig überraschend:

Nach den Urteilsfeststellungen trat der mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Angeklagte am Mittag des 18. Mai 2007 über das Internet in Kontakt mit [fünf] Kindern […], die zur Tatzeit zwischen fünf und 13 Jahre alt waren und an einem Computer im Wohnhaus […] in E. (Belgien) im Internet surften. Während dieser Verbindung wurden Live-Bilder des Angeklagten und der Kinder mittels Webcam übertragen. Der Angeklagte, dessen Steuerungsfähigkeit wegen einer bei ihm diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung und seiner exhibitionistischen Neigungen, die schon zu früheren Verurteilungen führten, erheblich im Sinne des § 21 StGB beeinträchtigt war, äußerte zunächst gegenüber [einem Mädchen], dass er sie „ficken“ wolle; außerdem fragte er sie, ob sie sich nicht ausziehen wolle. [Das Mädchen] drehte daraufhin die Webcam weg und teilte dem Angeklagten mit, dass sie erst zwölf Jahre alt sei. Daraufhin schrieb der Angeklagte den Kindern zurück: „Ist egal wie alt ihr seid, willst du dich ausziehen? Ich will dich ficken“. Anschließend richtete der Angeklagte seine Webcam auf sein entblößtes Glied und führte Onanierbewegungen durch, um sich sexuell zu erregen, wobei es ihm darauf ankam, dass die Kinder seine Handlungen am Bildschirm wahrnahmen.

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Niemand mag Piraten

Niemand mag Piraten - nun ja, vielleicht außer Kindern. Auf jeden Fall mag im Golf von Aden und den umliegenden Seegebieten aber wirklich niemand Piraten. Und wenn man dort doch welche antrifft, mag man sich auch nicht so recht mit ihnen auseinandersetzen, erst recht nicht sie aburteilen müssen. Deshalb hat die EU wohl ein Abkommen mit Kenia geschlossen, nach dem im Rahmen der Mission ATALANTA eingesammelte Piraten dort abgeurteilt werden sollen, und deshalb hat die Bundesrepublik dieses Abkommen noch flugs auf Piraten erweitert, die ungeschickt genug waren, Schiffe der Bundesmarine anzugreifen, damit man auch diese dort abliefern kann. Die rechtlichen Implikationen dieser Vorgehensweise sollen an dieser Stelle unerörtert bleiben.

Interessant - wenn auch nicht fernliegend - aber, daß auch die Staatsanwaltschaft Kiel offensichtlich keine große Lust verspürte, sich mit dem sicherlich nicht unaufwendigen Ermittlungsverfahren gegen die nach dem Angriff auf dem Betriebsstoffversorger - vulgo Tanker - "Spessart" festgenommenen Piraten zu beschäftigen. Was lag also näher, als die eigene Zuständigkeit zu verneinen? Und eben dies gab dann auch dem BGH Gelegenheit, sich zu der - rechtsgeschichtlich vermutlich eher neuen - Frage zu äußern, wer denn in solchen Fällen für die Strafverfolgung - innerdeutsch - zuständig sein mag.

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Die Bedeutung von Unterschriftenlisten

Jeder kennt sie: die Damen und Herren mit den Klemmbrettern, die in Fußgängerzonen lauern und um Unterschriften für diese oder jene mehr oder weniger gute Sache bitten. Und vielleicht hat sich der eine oder andere auch schon einmal gefragt, welche Bedeutung man solchen Unterschriftenaktionen denn überhaupt beimessen sollte. Sehen wir einmal von der Frage ab, ob und wer kontrollieren soll, welche Unterschriften überhaupt echt sind und welche nicht, gehen wir also von einer ordnungsgemäßen Durchführung der Aktion aus - wie viele Unterzeichner lesen das, was sie da am Rande des Einkaufsbummels unterzeichnen, aufmerksam durch, wie viele davon verstehen es und wie viele davon haben sich zufällig bereits zuvor mit dem Thema umfassend genug beschäftigt, um eine Entscheidung pro oder contra zu treffen, bzw. tun es, bevor sie unterschreiben?

Meine Vermutung - oder Befürchtung -: fast niemand. Oft genug kann man ja feststellen, daß selbst diejenigen, die bestimmte Positionen vertreten, das notwendige Hintergrundwissen gar nicht haben, daß zur Entscheidungsbildung aber nötig wäre, ihre Position nicht abschließend durchdacht oder mögliche Gegenargumente nicht geprüft haben. Was will man da von den Unterzeichnern unterwarten? Bestenfalls wird auf Schlagworte reagiert - und fast alles kann man bei hinreichender Vereinfachung als "gute Sache" verkaufen.

Man sollte ja hoffen, daß das zumindest bei großen, öffentlichkeitswirksamen Aktionen, zumindest bei prominenten Unterzeichnern anders ist - daß sich jemand, der einen guten Namen hat und auf diesen oft auch angewiesen ist, zumindest ein wenig prüft (oder prüfen läßt), wofür er ihn hergibt. Diese Hoffnung trügt allerdings, wie es scheint. Insofern darf man wohl mit Fug und Recht zu dem Schluß kommen, daß die Anzahl von Unterschriften unter Listen, Appelle, Aufrufe oder auch Petitionen bestenfalls noch ein Beleg für das Marketing, will sagen, die dahinterstehenden Mobilisierungskampagnen ist, aber sonst nur wenig bis keine Bedeutung hat. Überraschend ist das nicht.

Munin-Plugin und BIND 9.5.1 revisited

Ich hatte bereits geschildert, daß das Munin-Plugin für BIND nicht mit dem Format der Statistikdatei von BIND 9.5.x umgehen kann, und auch eine Lösung vorgeschlagen, die bei mir dafür gesorgt hatte, daß die Lücke in den Munin-Daten für BIND sehr schmal blieb. Leider mußte ich jetzt - nachdem ich, bedingt durch Zeitmangel, erst nach längerer Zeit wieder einmal einen Blick auf diese spezielle Grafik werfen konnte - feststellen, daß sich ein neues, bald zwei Wochen messendes Loch aufgetan hat. :-(

Der Grund ist einfach: BIND 9.5.1 schreibt die Statistikdatei nicht immer wieder neu, sondern hängt die neuen Informationen am Ende an. So wird die Datei immer länger; hier waren es jetzt > 33 MB. Und da das Munin-Plugin die Datei schlicht zeilenweise liest und dabei auf das (letzte) Auftreten bestimmter Schlüsselbegriffe achtet, um die entsprechende Zeile dann auszuwerten, dauert das ab einer gewissen Dateigröße einfach so lange, daß dabei ein Timeout des entsprechenden Plugins entsteht. :-|

Weiß jemand zufällig, ob man BIND 9.5.1 beibringen kann, die Statistiken wie früher immer neu zu dumpen, statt sie an die alte Datei anzuhängen? Sonst wird sich wohl ein Cronjob der Sache annehmen müssen, der die Datei rotiert - oder regelmäßig löscht.

Bahnreisende II

Rhein-Neckar-S-Bahn, Sonntagabend, S 1 Fahrtrichtung Osterburken. In Ludwigshafen steigen plötzlich Menschenmassen zu (möglicherweise, weil der zweite Zugteil dort abgekoppelt wurde? - das würde das plötzliche Auftauchen erklären). Natürlich werden primär die ersten beiden Türen des vorderen Zugteils zum Zustieg benutzt; menschlich verständlich, aber nicht zur Beschleunigung des Fahrtgastwechsels geeignet. Erst recht nicht, wenn vier Radfahrer ihre Zweiräder im - etwas breiteren - Einstiegsbereich verteilt haben und damit eine Tür komplett und den halben Gang blockieren.

Die beiden zuletzt zugestiegenen und damit ganz vorne an der Tür stehenden Fahrgäste erzeugen nicht nur durch ihre in jeder Hinsicht - insbesondere in die Breite - ausladende Erscheinung und die Bierdosen in der Hand Sympathie, sondern auch durch schwer verständliche Ausrufe. Als die Parolen deutlicher verständlich werden ("1. Mai - seit ‘33 arbeitsfrei!"), steigert das den Sympathiefaktor nicht unbedingt. Nachdem niemand einstimmen will, bleiben die weiteren Rufe ("Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten! Wer schaut zu? CDU!") dann auch eher gedämpft und etwas verschämt. Vermutlich war es so gesehen durchaus klug, sich das abschließende "Nie wieder Kommunismus, nie wieder Krieg! Nationaler Sozialismus bis zum Sieg!" bis zum Aussteigen aufzubewahren, sonst hätte sie doch noch jemand nachhaltig zur Ruhe gebracht … :-|

Und jetzt bitte nach draußen rollen!

Ächz.

Wir sind dieses Wochenende ja zu einer familiären (Vor-)Geburtstagsfeier eingeladen, und gestern abend gehörte dazu auch eine Einladung zum Essen. Was soll ich sagen? Die Erdbeerbowle - mit Waldmeister - war kaum probiert, da folgte schon als Gruß aus der Küche eine schmackhafte fischige Kombination, zu der ofenwarmes Brot mit einem Quarkaufstrich gereicht wurde. Danach durften wir uns an Vitello tonnato erfreuen, und als Erfrischung folgte danach ein Sorbet. Nach einer kleinen Pause dann als Hauptgang köstlicher Spargel mit neuen Kartoffeln, zerlassener Butter, Sauce hollandaise und einem leckeren Filet, und als sei das nicht genug, beschloß dann eine gleichermaßen köstliche Nachtisch-Kombination das Mahl, das von einem hervorragenden Wein begleitet wurde.

Das einzige, was am Ende fehlte, war jemand, der mich nach draußen und dann heimwärts gerollt hätte …