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38. Notfallmedizinische Tagung in Mannheim

Am vergangenen Samstag fand zum 38. Mal die Notfallmedizinische Tagung des Landesverbandes Baden-Württemberg der Johanniter im Großen Saal des Mannheimer Theresienkrankenhauses (TKH) statt, die in diesem Jahr unter dem Leitthema “Verletzungen – von banal bis fatal” stand. Wie in den letzten Jahren war der Saal sehr gut gefüllt und die Organisation hervorragend, auch dank der Unterstützung durch das Krankenhaus und vor allem durch Schwester Oberin Walburgis, die nunmehr seit über 50 Jahren im TKH tätig ist und sich mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jedes Jahr neu um den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und der Verpflegung kümmert.

Thematisch spannte der Tag den traumatologischen Bogen von Bagatellverletzungen bis hin zum Großschadensfall.

  • Der erste Vortrag unter dem Titel “Können Sie sich das mal anschauen?” - Bagatellverletzungen im Sanitätsdienst war an diesem Tag für mich - leider - die einzige Enttäuschung, nachdem der (ärztliche) Referent sich dem Thema nicht aus medizinischer Sicht näherte, sondern sich (ausschließlich) mit den rechtlichen Voraussetzungen der Hilfeleistung im Sanitätsdienst beschäftigte. Das ist allerdings kein einfaches Thema und dementsprechend ohne einen Überblick über das Zusammenwirken der einzelnen Normen und die dahinterstehende Dogmatik nur anhand des Textes der Rechtsvorschriften weder didaktisch gut vermittelbar noch immer richtig zu erfassen.

  • Es folgte unter der Überschrift “Wenn ein Pflaster nicht reicht …” ein Überblick über die Grundsätze der Wundversorgung sowohl im allgemeinen wie auch im speziellen unter Darstellung aktueller klinischer Standards, zugeschnitten auf die Erstmaßnahmen im Sanitäts- und Rettungsdienst. Dr. Jens Vater, Regionalverbandsarzt des RV Ostwürttemberg, verband Altbekanntes aus der Ersten Hilfe geschickt mit der Darstellung klinischer und rettungsdienstlicher Vorgehensweisen.

  • Auf die Wundversorgung folgte der Vortrag “Das muss wohl geröntgt werden!” zur Erstversorgung von Frakturen durch Dr. Reiner Stupp, Leitender Arzt der Notaufnahme in den Neckar-Odenwald-Kliniken Mosbach, deren Ärztlicher Direktor PD Dr. Genzwürker als Landesarzt der Johanniter durch die wesentlich von ihm organisierte Veranstaltung führte. Der Schwerpunkt der Darstellung lag neben der Versorgung von Frakturen vor allem auch auf deren Diagnostik, insbesondere durch radiologische Untersuchungen - ein spannender und reich bebildeter Einblick in die Erkennung typischer knöcherner Verletzungen durch klinische Untersuchungen, deren Bestätigung durch bildgebende Diagnostikverfahren und dann die notwendige Vorgehensweise bei der Erstversorgung, insbesondere durch die achsengerechte Reposition, ergänzt um einige einleitende Worte zu den Grundlagen und der Geschichte der Radiologie.

  • Als letzter vor der Mittagspause sprach dann Prof. Dr. Erik Popp, der Leiter der Sektion Notfallmedizin der Klinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Heidelberg, über prioritätenorientierte Taumaversorgung: “Die Zeit läuft!” Ausgehend von der Schwierigkeit der Einhaltung einer “Golden Hour of Trauma” - soll ein Schädeltrauma nach 60 Minuten im CT sein, bleibt eine notärztliche Versorgungszeit von oft nur 15 Minuten vor Ort - und den Ergebnissen der Berliner Untersuchung zur Vermeidbarkeit des Todeseintritts bei Traumata - nach der immerhin über 15% der verstorbenen Patienten möglicherweise (rund 10%) oder gar sicher (rund 5%) bei richtiger Versorgung hätten gerettet werden können - stellte Prof. Popp die S3-Leitlinie “Polytrauma” und die Wichtigkeit wie auch die Grundsätze einer prioritätenorientierten Versorgung anhand des ABCDE-Schemas dar.

  • Am Nachmittag schloss sich, ausgehend von der Kasuistik eines völlig schiefgelaufenen Einsatzes, die Darstellung des sinnvollen Einsatzes der Luftrettung an - “Wir brauchen einen Hubschrauber!” alleine genügt nicht, wie Dr. Tim Viergutz von der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Universitätsmedizin Mannheim erläuterte. Um die besonderen Möglichkeiten der Luftrettung - schnelles Zubringen in der Regel besonders gut qualifizierten und erfahrenen Personals, schneller Transport auch in weiter entfernte Zentren unter Entlastung des bodengebundenen Notarztdienstes von langen Begleitungen - erfolgreich ausspielen zu können, ist eine frühzeitige Indikationsstellung und Alarmierung entscheidend. Insbesondere wenn die Indikationsstellung erst spät erfolgt, kann der bodengebundene Transport in eine geeignete Klinik vorzuziehen sein und darf nicht durch (zu) langes Warten auf den Rettungshubschrauber verzögert werden; dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ggf. erst ein Transport zum entfernten Landeplatz erfolgen muss, dort das Umladen, dann der Lufttransport in die Klinik und dort ggf., wenn kein Dachlandeplatz o.ä. unmittelbar vor Ort zur Verfügung steht, ein erneutes Umladen in ein bodengebundenes Rettungsmittel für den abschließenden Transport vom Außenlandeplatz in die Notaufnahme.

  • Danach gab Dr. Guido Volk von der ATOS Klinik Heidelberg, Teamarzt der “Adler Mannheim”, einen Einblick in die Welt der Sportmedizin unter besonderer Berücksichtigung der Verletzungen im Leistungssport eines Eishockeyteams: Muskelverletzungen und Schultereckgelenkssprengungen als “typische” Verletzungen des doch eher rauhen “Kontaktsports”. Es lebe der Sport!”, fürwahr.

  • Den Schluss machte - vor der Zusammenfassung mit einem Ausblick auf den bevorstehenden, von den Johannitern (nicht nur sanitätsdienstlich) betreuten 35. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Stuttgart - Dr. iur. Andreas Pitz, Leiter der Koordinierungsstelle Rettungsdienst der Stadt Mannheim und einer der dort ernannten Organisatorischen Leiter, der - aufgehängt am konkreten Beispiel “Dutzende Verletzte nach Zugunglück in Mannheim” - Strategien für den MANV diskutierte und dabei vor allem die aus der Rechtslage resultierenden Probleme darstellte. Ist nämlich in Baden-Württemberg der Rettungsdienst als Selbstverwaltungaufgabe der Krankenkassen und Hilfsorganisationen dem kommunalen Aufgabenbereich entzogen, so ist die Planung für den MANV dennoch Aufgabe der Kommunen. Kennzeichnend für diese Einsatzlagen unterhalb der formellen Katastrophenschwelle ist aber gerade die Verzahnung der rettungsdienstlichen Ressourcen mit den Einheiten des Katastrophenschutzes, insb. in Form der als SEGen organisierten Teileinheiten. Bis zum Eintreffen dieser rein ehrenamtlichen Einheiten - deren Helfer im übrigen in diesen Fällen keinen Freistellungsanspruch ggü. ihrem Arbeitgeber haben - müssen 30-60 Minuten durch den Rettungsdienst überbrückt werden, auf dessen Organisation und Vorhaltung die Kommune aber keinerlei Einfluss hat und bei dessen Vorhaltungsplanung ein Massenanfall Verletzter ausdrücklich nicht zu berücksichtigen ist.

Insgesamt bot die Veranstaltung wieder einmal einen guten Mix von interessanter Theorie und hilfreichen Praxisanleitungen - und zudem 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung für Rettungsdienstpersonal, Ausbilder und Ärzte, nachdem die Tagung bei der Ärztekammer BW wie auch in der rettungsdienstlichen und pädagogischen Fortbildung entsprechend anerkannt ist.

Die nächste, 39. Notfallmedizinische Tagung wird übrigens am 16.04.2016 stattfinden und sich thematisch mit den bis dahin dann neu erschienenen Reanimationsleitlinien beschäftigen.

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Netz - Rettung - Recht am : Sanitätsdienstliche Versorgung von Bagatellverletzungen aus rechtlicher Sicht

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Ich hatte bereits angedeutet, dass ich mit einem der Vorträge auf der Notfallmedizinischen Tagung der Johanniter am vergangenen Samstag inhaltlich nicht einverstanden war. Es ging dort um die rechtliche Frage, inwieweit der nicht-ärztliche Helfer im Sanit

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