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Fachjournalismus?

Über die Qualität journalistischer Beiträge zu lästern ist zweifellos billig, schließlich kann niemand alles wissen - dennoch kann man sich manchmal eigentlich nur wundern.

Da gibt es einen Verlag, der sich - durchaus mit Recht - als "Verlag für Notfallmedizin" bezeichnet, neben Fachliteratur vor allem auch anerkannte Fachzeitschriften für den Bereich des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes herausgibt und in der Redaktion dieser Zeitschriften namhafte Fachleute zusammengebracht hat. Dieser Verlag stellt im Netz auch aktuelle Kurznachrichten zusammen, die zugleich als Newsletter verteilt werden. Einer dieser Kurzbeiträge trägt die Überschrift "Berufsprozess gegen ehemaligen Leiter der Rettungswache Saarburg" - wer die damalige Berichterstattung verfolgt hat, erinnert sich direkt an den Skandal, als als mutmaßlicher Verursacher von gezielten Störungen auf dem Funkkanal für den Rettungsdienst im Bereich der Integrierten Leitstelle Trier, der immer wieder - und nur - grenzüberschreitende Einsätze des Rettungshubschraubers "Air Rescue 3" aus Luxemburg behinderte, der Leiter einer Rettungswache in diesem Rettungsdienstbereich ermittelt wurde. Allerdings klingt die Überschrift doch etwas irritierend - denn warum sollte ein berufsrechtliches Verfahren durchgeführt werden, zumal bereits vor Jahren eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte?

Die Lektüre des Beitrags ergibt dann auch, daß es mitnichten um ein Berufs-, sondern um ein Berufungsverfahren geht und vor dem Landgericht Trier die Berufungshauptverhandlung stattfindet, nachdem offenbar Staatsanwaltschaft wie Angeklagter gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Trier Rechtsmittel eingelegt haben. Dennoch findet sich derselbe Schreib- (oder Verständnis-?) Fehler auch im Beitrag selbst. Und im weiteren Verlauf wird es nicht besser, erfährt der erstaunte Leser doch, daß die erneute Verhandlung vor dem Landgericht erforderlich wurde, weil Staatsanwalt und Verteidigung in Revision (!) gegangen seien. Seltsam dann nur, daß offenbar statt einer Revision vor dem Oberlandesgericht eine Berufung vor dem Landgericht verhandelt wird …

Sicher, es handelt sich nicht um einen juristischen Fachverlag, von dem man zwingend die Kenntnis des Unterschiedes zwischen Berufung und Revision erwarten kann - aber ist denn auch die Kenntnis des Begriffs "Berufung" (nicht Beruf!) zuviel verlangt? Und warum berichten die anderen Medien - bspw. der SWR - korrekt über eine Berufungseinlegung (statt einer Revision)? Hieße es an einen Fachverlag zu hohe Ansprüche zu stellen, wenn man erwartet, diese in der allgemeinen Presse schon zwei Tage früher veröffentlichte Nachricht (oder die zugrundeliegende Agenturmitteilung oder Pressemitteilung …) richtig zu übernehmen? Insbesondere, wenn zum Redaktionsstab der Fachzeitschrift "Rettungsdienst" auch kompetente Juristen gehören, die man im Zweifelsfall fragen kann?

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